Loveparade: Hilfe für die geschädigten Menschen und Angehörige
Schwerverletzte 25jährige Frau am Montag im Krankenhaus gestorben: Jetzt 20 Tote und 511 Verletzte – Universität Bochum will bei Strafanzeigen und mit einer Selbsthilfe-Gruppe helfen – Akten verschwunden
Von Andreas Klamm-Sabaot
Duisburg. 27. Juli 2010. Nur 48 Stunden nach der Katastrophe in der Folge einer Massenpanik bei der Loveparade in Duisburg ist am Montag (26. Juli 2010), eine junge 25jährige Frau an den Folgen ihrer schweren Verletzungen, die diese bei der Massenpanik bei dem Musik-Festival Loveparade erlitten hat, im Krankenhaus gestorben. Damit erhöht sich die Zahl der getöteten Menschen auf 20 Menschen und mehr als 500 verletzte Menschen.
Der CDU-Oberbürgermeister Adolf Sauerland, die Veranstalter und Behörden sind weiterhin nicht bereit, eine Verantwortung für die Ereignisse zu übernehmen, die zu dieser Katastrophe führten, die als schlimmste Katastrophe in der Nachkriegs-Geschichte der Stadt Duisburg, wenn nicht sogar als eine der schlimmsten Katastrophen in der Nachkriegs-Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen bezeichnet werden kann.
Weiterhin ohne Antwort bleiben die Fragen, wer den Angehörigen der getöteten Menschen bei der Bezahlung der hohen Überführungskosten und Beerdigungskosten helfen wird und wer die mehr als 500 verletzten Menschen entschädigen wird, vor allem dann wenn auf Dauer bleibende Schäden, chronische Erkrankungen und Behinderung als Folge der Katastrophe entstehen sollten. Die Angehörigen der getöteten Menschen bleiben zunächst ohne Hilfe. Für die mehr als 500 verletzten Menschen leisteten Rettungsdienste, Feuerwehr, private Helfer und jetzt die Krankenhäuser eine erste Hilfe, damit die Menschen zumindest überleben und mögliche Verletzungen soweit möglich geheilt werden können.
Das ernste Problem, dass den Verwandten der getöteten Menschen und rund 511 verletzten Menschen in der Zeit von Schock und Trauer in der Nachfolge das elementare und allgemeine Menschenrecht auf soziale Sicherheit oft nicht zugestanden wird, ist der Universität in Bochum bekannt.
Die Universität Bochum kündigt für Hinterbliebene und Verletzte eine Hilfe an. Das Institut will helfen Strafanzeigen gegen die möglicherweise Verantwortlichen zu unterstützen.
Der Jurist Thomas Feltes vom Lehrstuhl für Kriminologie und Polizeiwissenschaft wolle Betroffene beraten und im weiteren Verfahren kostenlos unterstützen, meldete der Westdeutsche Rundfunk (WDR). Die Massnahmen einer möglichen Hilfe-Leistung sollen weitergehen: Nachgedacht werde auch über die Gründung einer Selbsthilfe-Gruppe der Loveparade geschädigten Menschen, die weitere eine Möglichkeit sein könnte um zu helfen.
Der Grund: “Auch diejenigen, die nicht selbst körperlich geschädigt wurden, aber unmittelbar Zeuge der dramatischen Ereignisse waren, können unter Schock stehen und psychische Spätfolgen erleiden.”
Der Tübinger Strafrechtler Jörg Kinzig macht in einer Einschätzung zur Katastrophe der Loveparade in Duisburg darauf aufmerksam, dass den Verantwortlichen der tödlichen Massenpanik allenfalls Bewährungs-Strafen wegen fahrlässiger Tötung drohen könnten. Voraussetzung dafür sei unter anderem, dass eine Verletzung der Sorgfalts-Pflicht bei den Ermittlungen und vor den Gerichten in Deutschland nachgewiesen werden könne.
Die Tageszeitung Junge Welt berichtet in einem Artikel „Desaster mit Ansage“ (Katastrophe mit Ansage), in der Online-Ausgabe am Dienstag, unter Berufung auf Informationen und Bericht im Internet-Portal SPIEGEL online, daß in einer Dienststelle der Bundespolizei inzwischen sämtliche Unterlagen zur Love Parade – Einsatzbefehle, Lagemeldungen, Karten – von den Computern der Beamten sowie aus deren E-Mail-Accounts gelöscht wurden. »Da kam sehr schnell der ganz große Staubsauger«, wurde ein Beamter zitiert, der sogar eine konzertierte »Vertuschungsaktion« im Gang wähnte.
Entsetzte und verärgerte Menschen und Politiker forderten bereits mehrfach den Rücktritt des CDU-Oberbürgermeisters der Stadt Duisburg, Adolf Sauerland und der weiteren Verantwortlichen im Genehmigungs-Verfahren für die Großveranstaltung Loveparade.
In dem Bericht der Jungen Welt wird zudem darüber informiert, dass das Gelände am ehemaligen Güterbahnhof, das als „Duisburger Freiheit“ bekannt werden sollte, nur für 250.000 Besucher zugelassen war. Am Samstag, am Tag der Katastrophe freuten sich die Veranstalter vor dem Unglück über eine Besucher-Zahl von 1,4 Millionen Menschen.
Zahlreiche weitere Medien berichteten gehäuft darüber, dass es bereits vor der Loveparade in Duisburg schriftliche Warnungen auch an den Oberbürgermeister gegeben haben soll, wonach die Groß-Veranstaltung unter den gegebenen Bedingungen nicht durchführbar gewesen sein soll.
Weitere Informationen:
Artikel 25, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert von den Vereinten Nationen im Jahr 1948, universell gültig:
Artikel 25
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz
www.libertyandpeacenow.org/menschenrechte.htm
Kontakt:
Ruhr-Universität Bochum
Juristische Fakultät
Universitätsstraße 150
44801 Bochum
Telefon: +49 (234) 32-25245
Fax: +49 (234) 32-14328
E-Mail: thomas.feltes@rub.de
Internet: http://www.ruhr-uni-bochum.de/kriminologie
1. Junge Welt, http://www.jungewelt.de/2010/07-27/051.php
2. Prof. Dr. Jur. (M.A., päd.), Thomas Feltes, http://www.thomasfeltes.de
Thursday, July 29, 2010
Experte empfiehlt Angehörige der Loveparade-Katastrophe sollten sich gemeinsam helfen
Experte empfiehlt Angehörige der Loveparade-Katastrophe sollten sich gemeinsam helfen
Loveparade – Katastrophe: 21 getötete Menschen – mehr als 500 verletzte Menschen – ehemaliger Bundesminister des Innern und Experte Gerhart Baum empfiehlt: Schadens-Ersatz-Ansprüche jetzt melden und vom Veranstalter fordern – Nothilfe-Fonds für die Opfer der Katastrophe gewünscht
Von Andreas Klamm-Sabaot
Duisburg. 29. Juli 2010. Nach dem Tod einer 25jährigen Mutter eines 4jährigen Kindes aus Heiligenhaus bei Essen, die in der Nacht zum Mittwoch als 21. Opfer der Loveparade Katastrophe von Duisburg verstoben ist, wird das Ausmaß der Katastrophe von Duisburg noch deutlicher. Bei der Katastrophe in Folge einer Massenpanik wurden insgesamt 21 Menschen getötet und mehr als 500 Menschen verletzt.
In einer Pressekonferenz am gestrigen Mittwoch erhob der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Ralf Jäger (SPD), schwere Vorwürfe gegenüber dem Veranstalter der Loveparade, dem in Berlin ansässigen Unternehmen Lopavent GmbH, dessen Geschäftsführer der Millionär und Inhaber weiterer Firmen, Rainer Schaller, ist. Der Veranstalter habe möglicherweise weniger Ordner eingesetzt als zugesagt. Das Leit-System für Besucher der Loveparade habe möglicherweise versagt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Polizei in Köln dauern noch an. Die Ermittlungen finden gegen Unbekannt wegen des Verdachts der 21-fachen fahrlässigen Tötung und der 511-fachen fahrlässigen Körperverletzung statt. Nicht selten werden allerdings Ermittlungs-Verfahren gegen Unbekannt, früher oder später ohne ein konkretes Ergebnis auf einen oder mehrere mögliche Verantwortliche eingestellt, weil diese trotz intensiver Bemühungen häufig nicht von der Polizei ermittelt werden können. Zumindest ist der Erfahrungswert aus einer Vielzahl von Ermittlungs-Verfahren gegen Unbekannt öffentlich bekannt.
Mitten in der Zeit des Schocks und der Trauer über den schlimmst möglichen Verlust von Ehefrauen, Kindern, Ehemänner, Freunden und Verwandten müssen die Hinterbliebenen der 21 getöteten Menschen sich auch noch den Herausforderungen stellen, die mit solchen Katastrophen verbunden sind. Etwa der Frage: Wer zahlt für die Überführungskosten der verstorbenen Menschen ? Wer zahlt für die Beerdigungskosten und wer zahlt für die Hinterbliebenen, sprich auch für Eheleute und die Kinder, die jetzt zu Halb-Waisen oder gar Voll-Waisen geworden sind. In einer Situation der getöteten Menschen bei der Loveparade in Duisburg fällt sogar der Inhaber einer Rechtsanwalts-Kanzlei komplett aus, der bei der Loveparade Katastrophe getötet wurde. Elmar L. war Inhaber einer Rechtsanwalts-Kanzlei. Da er getötet wurde, kann er nicht mehr seine ehemaligen Mandanten vertreten, die in der Folge der Katastrophe auch indirekt und möglicherweise zusätzlich direkt geschädigt werden.
Angehörige der Loveparade-Katastrophe sollten sich gemeinsam helfen
Der Experte, Rechtsanwalt und ehemalige Bundes-Innenminister Gerhart Baum (FDP) rät den Hinterbliebenen der 21 getöteten Menschen und den mehr als 500 verletzten Menschen der Katastrophe der Loveparade in Duisburg sich möglichst bald und rasch in einer Interessengruppe zur Wahrnehmung berechtigter Schadensersatz-Ansprüche zusammenzuschließen. Der ehemalige Bundesminister a. D., Rechtsanwalt und Experte hat bereits die Interessen der Hinterbliebenen des Concorde-Flugzeug-Absturzes vertreten.
Für die angehörigen Menschen sei es schon jetzt wichtig, klare Zusagen auf Schadensersatz von den Verantwortlichen einzufordern, so der FDP-Politiker, meldet der Westdeutsche Rundfunk (WDR). Wie bereits mehrere weitere Opfer-Rechte-Anwälte und auch Experten zur Behandlung von Traumata oder Posttraumatischen Belastungs-Störungen (PTBS), empfiehlt auch Gerhart Baum, dass der Staat, das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Duisburg einen Nothilfe-Opfer-Fonds schaffen sollten, der eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters des Unternehmens, Lopavent GmbH, ausgleichen könnte.
Nach Berichten in der Financial Times Deutschland ist der Veranstalter Lopavent GmbH mit nur 7,5 Millionen Euro versichert für eventuelle Schäden bei der Loveparade. Nachdem der worst case, das meint die Katastrophe bei der Loveparade in Duisburg am Samstag geschehen ist, in deren Folge 21 Menschen getötet und mehr als 500 Menschen verletzt wurden, befürchten Opfer-Rechte-Anwälte, dass die geringe Versicherungssumme für Ausgleichs-Zahlungen und Entschädigungen für die Hinterbliebenen der 21 getöteten Menschen und zur Deckung der Rettungs- Arzt- Krankenhaus- und Reha-Kosten der mehr als 500 verletzten Menschen sowie zur Versorgung der Familien der Hinterbliebenen nicht ausreicht.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) könne zwischen 25.000 Euro bis 50.000 Euro finanziell mit einer so genannten Stammeinlage ausgestattet sein. Die Gesellschafter einer GmbH können im Rahmen von Gesellschafter-Verträgen auch höhere Stammeinlagen vereinbaren, was in der Regel jedoch nicht die gängige Praxis ist. Normalerweise haften Firmen-Inhaber einer GmbH nicht mit ihrem Privat-Vermögen. Sollten die finanziellen Forderungen über diesen Betrag hinaus gehen und dies ist nach dem Großschadens-Ereignis nach der Massenpanik bei der Loveparade in Duisburg zu erwarten, wäre der Veranstalter, die Lopavent GmbH, faktisch betrachtet finanziell zahlungsunfähig. Sollten die Angehörigen nicht rechtzeitig versuchen, berechtigte Schadensersatz-Ansprüche zu sichern, könnte dies dazu führen, dass die Hinterbliebenen in der Folge der Katastrophe in schwerste wirtschaftliche und finanzielle Nöte geraten, neben dem Schock und der Trauer über den Verlust von Familien-Angehörigen, Kindern und Freunden.
Weitere und ausführliche Informationen:
Gerhart R. Baum, Bundesminister. a. D. Jurist, http://www.gerhart-baum.de
Loveparade – Katastrophe: 21 getötete Menschen – mehr als 500 verletzte Menschen – ehemaliger Bundesminister des Innern und Experte Gerhart Baum empfiehlt: Schadens-Ersatz-Ansprüche jetzt melden und vom Veranstalter fordern – Nothilfe-Fonds für die Opfer der Katastrophe gewünscht
Von Andreas Klamm-Sabaot
Duisburg. 29. Juli 2010. Nach dem Tod einer 25jährigen Mutter eines 4jährigen Kindes aus Heiligenhaus bei Essen, die in der Nacht zum Mittwoch als 21. Opfer der Loveparade Katastrophe von Duisburg verstoben ist, wird das Ausmaß der Katastrophe von Duisburg noch deutlicher. Bei der Katastrophe in Folge einer Massenpanik wurden insgesamt 21 Menschen getötet und mehr als 500 Menschen verletzt.
In einer Pressekonferenz am gestrigen Mittwoch erhob der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Ralf Jäger (SPD), schwere Vorwürfe gegenüber dem Veranstalter der Loveparade, dem in Berlin ansässigen Unternehmen Lopavent GmbH, dessen Geschäftsführer der Millionär und Inhaber weiterer Firmen, Rainer Schaller, ist. Der Veranstalter habe möglicherweise weniger Ordner eingesetzt als zugesagt. Das Leit-System für Besucher der Loveparade habe möglicherweise versagt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Polizei in Köln dauern noch an. Die Ermittlungen finden gegen Unbekannt wegen des Verdachts der 21-fachen fahrlässigen Tötung und der 511-fachen fahrlässigen Körperverletzung statt. Nicht selten werden allerdings Ermittlungs-Verfahren gegen Unbekannt, früher oder später ohne ein konkretes Ergebnis auf einen oder mehrere mögliche Verantwortliche eingestellt, weil diese trotz intensiver Bemühungen häufig nicht von der Polizei ermittelt werden können. Zumindest ist der Erfahrungswert aus einer Vielzahl von Ermittlungs-Verfahren gegen Unbekannt öffentlich bekannt.
Mitten in der Zeit des Schocks und der Trauer über den schlimmst möglichen Verlust von Ehefrauen, Kindern, Ehemänner, Freunden und Verwandten müssen die Hinterbliebenen der 21 getöteten Menschen sich auch noch den Herausforderungen stellen, die mit solchen Katastrophen verbunden sind. Etwa der Frage: Wer zahlt für die Überführungskosten der verstorbenen Menschen ? Wer zahlt für die Beerdigungskosten und wer zahlt für die Hinterbliebenen, sprich auch für Eheleute und die Kinder, die jetzt zu Halb-Waisen oder gar Voll-Waisen geworden sind. In einer Situation der getöteten Menschen bei der Loveparade in Duisburg fällt sogar der Inhaber einer Rechtsanwalts-Kanzlei komplett aus, der bei der Loveparade Katastrophe getötet wurde. Elmar L. war Inhaber einer Rechtsanwalts-Kanzlei. Da er getötet wurde, kann er nicht mehr seine ehemaligen Mandanten vertreten, die in der Folge der Katastrophe auch indirekt und möglicherweise zusätzlich direkt geschädigt werden.
Angehörige der Loveparade-Katastrophe sollten sich gemeinsam helfen
Der Experte, Rechtsanwalt und ehemalige Bundes-Innenminister Gerhart Baum (FDP) rät den Hinterbliebenen der 21 getöteten Menschen und den mehr als 500 verletzten Menschen der Katastrophe der Loveparade in Duisburg sich möglichst bald und rasch in einer Interessengruppe zur Wahrnehmung berechtigter Schadensersatz-Ansprüche zusammenzuschließen. Der ehemalige Bundesminister a. D., Rechtsanwalt und Experte hat bereits die Interessen der Hinterbliebenen des Concorde-Flugzeug-Absturzes vertreten.
Für die angehörigen Menschen sei es schon jetzt wichtig, klare Zusagen auf Schadensersatz von den Verantwortlichen einzufordern, so der FDP-Politiker, meldet der Westdeutsche Rundfunk (WDR). Wie bereits mehrere weitere Opfer-Rechte-Anwälte und auch Experten zur Behandlung von Traumata oder Posttraumatischen Belastungs-Störungen (PTBS), empfiehlt auch Gerhart Baum, dass der Staat, das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Duisburg einen Nothilfe-Opfer-Fonds schaffen sollten, der eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters des Unternehmens, Lopavent GmbH, ausgleichen könnte.
Nach Berichten in der Financial Times Deutschland ist der Veranstalter Lopavent GmbH mit nur 7,5 Millionen Euro versichert für eventuelle Schäden bei der Loveparade. Nachdem der worst case, das meint die Katastrophe bei der Loveparade in Duisburg am Samstag geschehen ist, in deren Folge 21 Menschen getötet und mehr als 500 Menschen verletzt wurden, befürchten Opfer-Rechte-Anwälte, dass die geringe Versicherungssumme für Ausgleichs-Zahlungen und Entschädigungen für die Hinterbliebenen der 21 getöteten Menschen und zur Deckung der Rettungs- Arzt- Krankenhaus- und Reha-Kosten der mehr als 500 verletzten Menschen sowie zur Versorgung der Familien der Hinterbliebenen nicht ausreicht.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) könne zwischen 25.000 Euro bis 50.000 Euro finanziell mit einer so genannten Stammeinlage ausgestattet sein. Die Gesellschafter einer GmbH können im Rahmen von Gesellschafter-Verträgen auch höhere Stammeinlagen vereinbaren, was in der Regel jedoch nicht die gängige Praxis ist. Normalerweise haften Firmen-Inhaber einer GmbH nicht mit ihrem Privat-Vermögen. Sollten die finanziellen Forderungen über diesen Betrag hinaus gehen und dies ist nach dem Großschadens-Ereignis nach der Massenpanik bei der Loveparade in Duisburg zu erwarten, wäre der Veranstalter, die Lopavent GmbH, faktisch betrachtet finanziell zahlungsunfähig. Sollten die Angehörigen nicht rechtzeitig versuchen, berechtigte Schadensersatz-Ansprüche zu sichern, könnte dies dazu führen, dass die Hinterbliebenen in der Folge der Katastrophe in schwerste wirtschaftliche und finanzielle Nöte geraten, neben dem Schock und der Trauer über den Verlust von Familien-Angehörigen, Kindern und Freunden.
Weitere und ausführliche Informationen:
Gerhart R. Baum, Bundesminister. a. D. Jurist, http://www.gerhart-baum.de
Monday, May 24, 2010
Mission Überlebens-Kampf in Niedersachsen: Wer hilft einem Berufssoldaten und Marine-Kampfschwimmer a. D. in Not ?
Mission Überlebens-Kampf in Niedersachsen:
Wer hilft einem Berufssoldaten und Marine-Kampfschwimmer a. D. in Not ?
Von Andreas Klamm Sabaot
Uelzen / Hamburg. 24. Mai 2010. In Niedersachsen muss ein ehemaliger Berufssoldat, Marine-Kampfschwimmer und Veteran, der in Auslands-Einsätzen unter Gefahr für sein Leben deutsche Werte verteidigte, jetzt in einer besonderen Mission möglicherweise den Kampf um das eigene Überleben in Deutschland kämpfen. Insgesamt für 12 Jahre diente der Oberbootsmann und Unteroffizier mit Portepee, Thomas S. (47) treu dem Land Deutschland, der Bundeswehr und der Marine. Fünf Auszeichnungen hat er erhalten, unter anderem auch das Einzelkämpfer Leistungs-Abzeichen in Silber. Das Wissen und die Einsatz-Erfahrung als Einzelkämpfer im aktiven Dienst bei der Marine wird der Veteran und Marine-Kampfschwimmer a. D. in Niedersachsen möglicherweise dringend benötigen, um in Deutschland überleben zu können. Die ARGE in einem Landkreis in Niedersachsen verweigert dem Berufssoldaten a. D., der außerhalb des Dienstes bei der Bundeswehr und Marine chronisch schwer krank und schwer behindert wurde, die Hilfe zu einem von der ARGE selbst geforderten Umzug. Der Berufssoldat a. D. und ehemalige Marine-Kampfschwimmer ist heute für das einfache Gehen auf die Hilfe von Geh-Stöcken und eines Rollators angewiesen. Einen Umzug in seine Heimatstadt Hamburg kann der chronische kranke Marine-Kampfschwimmer a. D., Veteran und Berufssoldat a. D. nicht ohne Hilfe bewerkstelligen.
Statt Respekt und Anerkennung, wie von Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler erst vor wenigen Tagen bei seinem Besuch der Truppe in Afghanistan gefordert und von Bundesfamlienministerin Dr. Kristina Schröder (CDU) in einem öffentlichen Appell an die Deutschen eingefordert, muss ein langjähriger dienender Marine-Kampfschwimmer a. D. , inzwischen leider chronisch schwerst krank und schwerbehindert mit einer Mini-Rente von 590,– Euro wegen Erwerbsunfähigkeit in Niedersachsen kämpfen um in Deutschland überleben zu können. Mit der Rente kann der lang gediente Berufssoldat a. D. die Renovierungsarbeiten, Umzugskosten und Genossenschafts-Anteile bei einer Wohnungsbau-Genossenschaft in Hamburg von rund 2.000 Euro, um in seine Heimatstadt Hamburg zurück ziehen zu können, nicht aus eigener Kraft finanzieren.
Jetzt droht dem ausgezeichneten und treuen Berufssoldaten a. D. und Marine-Kampfschwimmer a. D. sogar bis zum 10. Juni 2010 die Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit. Das Mietverhältnis mit dem bisherigen Vermieter in einem Landkreis in Niedersachsen ist zerrüttet. Thomas S. (47) muss möglicherweise mit seiner Katze und Hund auf die Straße als chronisch kranker und schwerbehinderter ehemaliger Marine-Kampfschwimmer a. D.. Die Einheit des Berufssoldaten a. D. und Marine-Kampfschwimmers a. D. wurde von der Bundeswehr aufgelöst. Er meldete sich nicht arbeitslos sondern arbeitete als „Security Biker“ zeitweise mehr als 220 Stunden im Monat für 6,40 Euro Stundenlohn, brutto. Der Berufssoldat a. D. fuhr mit einem Dienst-Motorrad bei Sonne, Regen, Eis und Schnee täglich 200 Kilometer dienstlich. Plötzlich wird er von Lähmungen an Armen und Beinen befallen und wird Opfer eines Unfalls. Seine Wirbelsäule muss versteift werden. Es folgten weitere Operationen. Doch statt sich Ruhe zu gönnen, kämpft der schwerstkranke Berufssoldat a. D. und Marine-Kampfschwimmer a. D. weiter und arbeitete so lange, bis es ganz und gar nicht mehr geht. Mehrere medizinische Gutachten auch von Gerichten veranlasst, bescheinigen dem Berufssoldaten a.D. und Marine-Kampfschwimmer a. D., dass er aus psychischen und physischen Gründen in keinster Weise mehr in der Lage sein wird, dem Arbeitsmarkt in Deutschland zur Verfügung zu stehen. Inzwischen erhält der Marine-Kampfschwimmer a. D. eine Mini-Rente von 590,– Euro pro Monat. Davon kann er die Kosten für Renovierung, Genossenschaftsanteile für eine neue Wohnung in Hamburg und den Umzug in geschätzter Höhe von rund 2000 Euro definitv nicht bezahlen. Zusätzliche Hilfe erhält er nicht. Seit Jahren versucht der frühere Marine-Kampfschwimmer die Situation mit Hilfe von Anwälten entschärfen zu lassen. Doch jetzt scheint die Notlage sogar zu eskalieren mit der drohenden Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit zum 10. Juni 2010, die konkret eine Gefahr für Leib, Leben, Seele und die ohnehin angeschlagene Gesundheit des chronisch kranken und schwer behinderten Berufssoldaten a. D. und Marine-Kampfschwimmers a.D. bedeuten würde.
Die zuständige ARGE und Sozialbehörden verweigern dem Marine-Kampfschwimmer a. D. die Hilfe, die ein Mensch, der 12 Jahre lang treu unter Einsatz und Gefahr für sein eigenes Leben für Deutschland auch in gefährlichen Auslands-Mission diente.
Es sind nur wenige Tage vergangen, als Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler die wohl klingenden Worte in Afghanistan zu den Soldaten gesprochen hat, wonach die Menschen in Deutschland den Soldaten: „Anerkennung und Respekt für die Einsätze und Leistungen im Dienst für Deutschland“ zeigen sollten. Kaum drei Wochen sind vergangen, als die Bundes-Familien-Ministerin Dr. Kristina Schröder (CDU) von den Menschen in Deutschland forderte, mehr Solidarität mit den deutschen Soldaten zu zeigen und zu leben.
Als ich im Jahr 2006 das Medien- und Hilfs-Projekt Regionalhilfe.de gegründet habe, glaubte ich noch, dass es die Situation nicht geben könne, dass mich als französisch-deutscher Journalist und Bürger von Europa ein deutscher Soldat, dazu noch ein ehemaliger Marine-Kampfschwimmer, um Hilfe bitten muss. Doch als ich mit Thomas S. am Telefon gesprochen habe, wurde mir schnell klar, dass der ehemalige Berufs-Soldat der Bundeswehr möglicherweise keine andere Chance hat, als ein junges und eines der kleinsten Medien- und Hilfsprojekte in Deutschland, das dürfte auf Regionalhife.de zutreffen, um Hilfe zu bitten. .
Thomas S. , ein Marine-Kampfschwimmer a. D. aus Niedersachsen diente treu als ein Elite-Soldat bei der Bundes-Marine seinem Land, das meint Deutschland. Thomas S. ist ein stolzer Mann und ehemaliger Berufs-Soldat. Er ist es gewohnt hart gegenüber anderen Menschen und hart gegenüber sich selbst zu sein. Wenn er stärkerste Schmerzen leidet und daran habe ich nach dem Telefongespräch mit ihm keinen Zweifel, dann versucht der ehemalige Marine-Kampfschwimmer sein Leiden zu verstecken. Während unseres Telefongespräches nehme ich als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger Anzeichen für eine POSTTRAUMATISCHE BELASTUNGSSTÖRUNG (PTBS) wahr und frage den Berufs- und Elite-Soldaten a. D. gezielt, ob er je auf eine möglicherweise vorliegende PTBS untersucht wurde. „Nein“ – die klare Antwort – damit ist noch nicht einmal auszuschießen, dass eine Dienst-Beschädigung des Marine-Kampfschwimmers a. D. vorliegt.
Thomas S. kannte bessere Tage als die Zeit, in der er heute lebt. Er war es für viele Jahre gewohnt Höchstleistungen als Berufs-Soldat für sein Land zu leisten. Doch heute ist er alleine gelassen von der Gesellschaft in diesem Land. Seit einem Unfall und mehreren Erkrankungen ist Thomas S. , der stolze Marine-Kampfschwimmer von einst, der im guten Glauben an dieses Land, Deutschland und der Bundeswehr-Marine treu diente, alleine gelassen. Er ist chronisch arbeitsunfähig erkrankt und schwerbehindert. Thomas der Mann, der 12 Jahre lang keine gefährliche Mission scheute und für Deutschland bereit war, sein Leben in Gefahr zu bringen, ist heute chronisch krank und genauer sogar schwerstbehindert. Bei einer Versteifung der Wirbelsäule, Verdacht auf Post-traumatischen Belastungsstörungen psychischer Art und einer Poly-Neuropathie ist eines klar, auch für medizinische Laien: Thomas S., der mutige Marine-Kampfschwimmer wird dem Arbeitsmarkt als schwerbehinderter Mensch ganz sicher nicht mehr zur Verfügung stehen können.
Eine winzig kleine Erwerbungunfähigkeits-Rente von gerade einmal 590,– Euro pro Monat erhält Thomas S. und jetzt wird sein Leben in einer Stadt in Niedersachsen in Gefahr gebracht: Die ARGE will ihn einerseits zum Umzug zwingen und verweigert gleichzeitig die dringend erforderliche Hilfe für einen Umzug nach Hamburg, in die Heimatstadt des Elite-Soldaten a. D., in der er bestehende Infra-Strukturen, fachlich ärztliche Hilfe und eine gutes Freundes-Netzwerk zur Hilfe hätte. Thomas S. , der mutige Marine-Kampfschwimmer, der mutig in schwierigste Einsätze für 12 Jahre für Deutschland zog, hat ausgerechnet in Deutschland dem Land, dem er 12 Jahre diente, Angst. Er wird von der Angst ergriffen, ausgelöst vom fehlenden Respekt, der fehlenden Hilfe, der fehlenden Solidarität und der fehlenden Anerkennung einer deutschen Behörde in einem Landkreis in Niedersachsen für die treuen Dienste und Höchstleistungen, die der Berufs-Soldat a. D. und Marine-Kampfschwimmer a. D., mehr als ein Jahrzehnt leistete, um deutsche Werte auch in gefährlichen Auslands-Einsätzen zu verteidigen. Die Gefahr ist real: Eine Obdachlosigkeit könnte für den schwer kranken und behinderten Berufssoldaten a. D. tödlich sein.
Das Schicksal des Marine-Kampfschwimmers bewegt auch mich als französisch-deutscher Journalist und Bürger von Europa. Mein Großvater, HEDI SABAOT, war immerhin Offizier der Französischen Armee und wird seit seiner Stationierung in Kaiserslautern seit 1945 vermisst.
Es gibt viele Dinge, die ich als französisch-deutscher Journalist nicht verstehe und beim Hören und Lesen der Not von Thomas S. aus Niedersachsen kommen bei mir viele Fragen auf: Gibt es nicht eine Kameradschaft bei der Bundeswehr, die Soldaten in Not hilft, wenn diese durch welche Umstände auch immer, in schwerste Not geraten? Wird der Deutsche Bundeswehr-Verband einem ehemaligen Marine-Kampfschwimmer, der 12 Jahre als Berufssoldat dem Land Deutschland diente, einem Kameraden in Not helfen? Wird Verteidigungs-Minister Karl Theodor zu Guttenberg einem Marine-Kampfschwimmer a. D. helfen, der noch lebt und den eine ARGE im einem Landkreis in Niedersachsen obdachlos auf die Straße setzen will. Sind die Worte von Bundesfamilien-Ministerin Dr. Kristina Schröder nur für die Presse und Medien gesprochen oder will die Bundesfamilien-Ministerin in der Tat und Wahrheit die Solidatität auch mit deutschen Soldaten zeigen und leben ? Wird die Ministerin helfen ?
Wo ist die Würde, Anerkennung und der Respekt deutscher Behörden gegenüber Berufs-Soldaten, Elite-Soldaten und einem Marine-Kampfschwimmer a. D., wie diese erst vor drei Tagen beim Afghanistan-Besuch von Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler von allen deutschen Bürgern und Bürgerinnen und von der Gesellschaft in Deutschland gefordert wurde ?
Es bleibt zu hoffen, dass die wohl klingenden Worte des Bundespräsidenten Prof Dr. Horst Köhler keine Medien-Show und leere Wort-Hülsen sind, sondern dass der Bundespräsident notfalls sich dafür persönlich einsetzen wird, dass der lang und treu dienende, heute chronisch kranke und schwer behinderte Elite- und Marine-Kampfschwimmer a. D. Thomas S. nach Hamburg ziehen kann, damit er zumindest in seiner Heimatstadt etwas Hilfe, Anerkennung und Respekt finden kann, die der Berufssoldat a. D. mit fünf Auszeichnungen im Dienst für die Bundeswehr, die Marine und für das Land Deutschland ganz ohne Zweifel verdient hat.
Wer wird einem schwerbehinderten ehemaligen Marine-Kampfschwimmer in Deutschland helfen ?
Wenn Sie helfen wollen und können, damit ein Berufs-Soldat, der mehr als 12 Jahre lang für Deutschland diente, als schwerstbehinderter Mensch nach Erkrankungen und Unfall nicht obdachlos wird, dann schreiben Sie bitte eine email an redaktion@regionalhilfe.de.
Es eilt, es wichtig bald und angemessen Hilfe zu leisten. Vielleicht genügt die Fürsprache des Verteidigungsministers oder von Bundes-Familien-Ministerin Dr. Krisitna Schröder um Hilfe für einen ehemalige Marine-Kampschwimmer in Not in Niedersachsen und in Deutschland möglich zu machen. Vielleicht genügt es wenn das Vorzimmer des Bundespräsidenten mit der ARGE in Niedersachsen spricht und dem Umzug nach Hamburg für den Marine-Kampfschwimmer a. D. und Berufssoldaten a. D., Thomas S. anordnet für 12 Jahre treu geleistete Dienst für die Marine, für Deutschland, für die Anerkennung, den Respekt und die Hilfe, der Menschen, die ihr Leben auch in gefährlichen Auslands-Missionen ohne zu zögern in Gefahr bringen, um deutsche Werte zu verteidigen.
Hilfeleistung und Solidarität für Menschen in Not in Deutschland ist möglich, vor allem dann wenn es sich auch um Menschen handelt, die Gesundheit und Leben im Dienst für Deutschland auch bei Auslands-Einsätzen in Gefahr gebracht haben.
Wer hilft einem Berufssoldaten und Marine-Kampfschwimmer a. D. in Not ?
Von Andreas Klamm Sabaot
Uelzen / Hamburg. 24. Mai 2010. In Niedersachsen muss ein ehemaliger Berufssoldat, Marine-Kampfschwimmer und Veteran, der in Auslands-Einsätzen unter Gefahr für sein Leben deutsche Werte verteidigte, jetzt in einer besonderen Mission möglicherweise den Kampf um das eigene Überleben in Deutschland kämpfen. Insgesamt für 12 Jahre diente der Oberbootsmann und Unteroffizier mit Portepee, Thomas S. (47) treu dem Land Deutschland, der Bundeswehr und der Marine. Fünf Auszeichnungen hat er erhalten, unter anderem auch das Einzelkämpfer Leistungs-Abzeichen in Silber. Das Wissen und die Einsatz-Erfahrung als Einzelkämpfer im aktiven Dienst bei der Marine wird der Veteran und Marine-Kampfschwimmer a. D. in Niedersachsen möglicherweise dringend benötigen, um in Deutschland überleben zu können. Die ARGE in einem Landkreis in Niedersachsen verweigert dem Berufssoldaten a. D., der außerhalb des Dienstes bei der Bundeswehr und Marine chronisch schwer krank und schwer behindert wurde, die Hilfe zu einem von der ARGE selbst geforderten Umzug. Der Berufssoldat a. D. und ehemalige Marine-Kampfschwimmer ist heute für das einfache Gehen auf die Hilfe von Geh-Stöcken und eines Rollators angewiesen. Einen Umzug in seine Heimatstadt Hamburg kann der chronische kranke Marine-Kampfschwimmer a. D., Veteran und Berufssoldat a. D. nicht ohne Hilfe bewerkstelligen.
Statt Respekt und Anerkennung, wie von Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler erst vor wenigen Tagen bei seinem Besuch der Truppe in Afghanistan gefordert und von Bundesfamlienministerin Dr. Kristina Schröder (CDU) in einem öffentlichen Appell an die Deutschen eingefordert, muss ein langjähriger dienender Marine-Kampfschwimmer a. D. , inzwischen leider chronisch schwerst krank und schwerbehindert mit einer Mini-Rente von 590,– Euro wegen Erwerbsunfähigkeit in Niedersachsen kämpfen um in Deutschland überleben zu können. Mit der Rente kann der lang gediente Berufssoldat a. D. die Renovierungsarbeiten, Umzugskosten und Genossenschafts-Anteile bei einer Wohnungsbau-Genossenschaft in Hamburg von rund 2.000 Euro, um in seine Heimatstadt Hamburg zurück ziehen zu können, nicht aus eigener Kraft finanzieren.
Jetzt droht dem ausgezeichneten und treuen Berufssoldaten a. D. und Marine-Kampfschwimmer a. D. sogar bis zum 10. Juni 2010 die Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit. Das Mietverhältnis mit dem bisherigen Vermieter in einem Landkreis in Niedersachsen ist zerrüttet. Thomas S. (47) muss möglicherweise mit seiner Katze und Hund auf die Straße als chronisch kranker und schwerbehinderter ehemaliger Marine-Kampfschwimmer a. D.. Die Einheit des Berufssoldaten a. D. und Marine-Kampfschwimmers a. D. wurde von der Bundeswehr aufgelöst. Er meldete sich nicht arbeitslos sondern arbeitete als „Security Biker“ zeitweise mehr als 220 Stunden im Monat für 6,40 Euro Stundenlohn, brutto. Der Berufssoldat a. D. fuhr mit einem Dienst-Motorrad bei Sonne, Regen, Eis und Schnee täglich 200 Kilometer dienstlich. Plötzlich wird er von Lähmungen an Armen und Beinen befallen und wird Opfer eines Unfalls. Seine Wirbelsäule muss versteift werden. Es folgten weitere Operationen. Doch statt sich Ruhe zu gönnen, kämpft der schwerstkranke Berufssoldat a. D. und Marine-Kampfschwimmer a. D. weiter und arbeitete so lange, bis es ganz und gar nicht mehr geht. Mehrere medizinische Gutachten auch von Gerichten veranlasst, bescheinigen dem Berufssoldaten a.D. und Marine-Kampfschwimmer a. D., dass er aus psychischen und physischen Gründen in keinster Weise mehr in der Lage sein wird, dem Arbeitsmarkt in Deutschland zur Verfügung zu stehen. Inzwischen erhält der Marine-Kampfschwimmer a. D. eine Mini-Rente von 590,– Euro pro Monat. Davon kann er die Kosten für Renovierung, Genossenschaftsanteile für eine neue Wohnung in Hamburg und den Umzug in geschätzter Höhe von rund 2000 Euro definitv nicht bezahlen. Zusätzliche Hilfe erhält er nicht. Seit Jahren versucht der frühere Marine-Kampfschwimmer die Situation mit Hilfe von Anwälten entschärfen zu lassen. Doch jetzt scheint die Notlage sogar zu eskalieren mit der drohenden Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit zum 10. Juni 2010, die konkret eine Gefahr für Leib, Leben, Seele und die ohnehin angeschlagene Gesundheit des chronisch kranken und schwer behinderten Berufssoldaten a. D. und Marine-Kampfschwimmers a.D. bedeuten würde.
Die zuständige ARGE und Sozialbehörden verweigern dem Marine-Kampfschwimmer a. D. die Hilfe, die ein Mensch, der 12 Jahre lang treu unter Einsatz und Gefahr für sein eigenes Leben für Deutschland auch in gefährlichen Auslands-Mission diente.
Es sind nur wenige Tage vergangen, als Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler die wohl klingenden Worte in Afghanistan zu den Soldaten gesprochen hat, wonach die Menschen in Deutschland den Soldaten: „Anerkennung und Respekt für die Einsätze und Leistungen im Dienst für Deutschland“ zeigen sollten. Kaum drei Wochen sind vergangen, als die Bundes-Familien-Ministerin Dr. Kristina Schröder (CDU) von den Menschen in Deutschland forderte, mehr Solidarität mit den deutschen Soldaten zu zeigen und zu leben.
Als ich im Jahr 2006 das Medien- und Hilfs-Projekt Regionalhilfe.de gegründet habe, glaubte ich noch, dass es die Situation nicht geben könne, dass mich als französisch-deutscher Journalist und Bürger von Europa ein deutscher Soldat, dazu noch ein ehemaliger Marine-Kampfschwimmer, um Hilfe bitten muss. Doch als ich mit Thomas S. am Telefon gesprochen habe, wurde mir schnell klar, dass der ehemalige Berufs-Soldat der Bundeswehr möglicherweise keine andere Chance hat, als ein junges und eines der kleinsten Medien- und Hilfsprojekte in Deutschland, das dürfte auf Regionalhife.de zutreffen, um Hilfe zu bitten. .
Thomas S. , ein Marine-Kampfschwimmer a. D. aus Niedersachsen diente treu als ein Elite-Soldat bei der Bundes-Marine seinem Land, das meint Deutschland. Thomas S. ist ein stolzer Mann und ehemaliger Berufs-Soldat. Er ist es gewohnt hart gegenüber anderen Menschen und hart gegenüber sich selbst zu sein. Wenn er stärkerste Schmerzen leidet und daran habe ich nach dem Telefongespräch mit ihm keinen Zweifel, dann versucht der ehemalige Marine-Kampfschwimmer sein Leiden zu verstecken. Während unseres Telefongespräches nehme ich als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger Anzeichen für eine POSTTRAUMATISCHE BELASTUNGSSTÖRUNG (PTBS) wahr und frage den Berufs- und Elite-Soldaten a. D. gezielt, ob er je auf eine möglicherweise vorliegende PTBS untersucht wurde. „Nein“ – die klare Antwort – damit ist noch nicht einmal auszuschießen, dass eine Dienst-Beschädigung des Marine-Kampfschwimmers a. D. vorliegt.
Thomas S. kannte bessere Tage als die Zeit, in der er heute lebt. Er war es für viele Jahre gewohnt Höchstleistungen als Berufs-Soldat für sein Land zu leisten. Doch heute ist er alleine gelassen von der Gesellschaft in diesem Land. Seit einem Unfall und mehreren Erkrankungen ist Thomas S. , der stolze Marine-Kampfschwimmer von einst, der im guten Glauben an dieses Land, Deutschland und der Bundeswehr-Marine treu diente, alleine gelassen. Er ist chronisch arbeitsunfähig erkrankt und schwerbehindert. Thomas der Mann, der 12 Jahre lang keine gefährliche Mission scheute und für Deutschland bereit war, sein Leben in Gefahr zu bringen, ist heute chronisch krank und genauer sogar schwerstbehindert. Bei einer Versteifung der Wirbelsäule, Verdacht auf Post-traumatischen Belastungsstörungen psychischer Art und einer Poly-Neuropathie ist eines klar, auch für medizinische Laien: Thomas S., der mutige Marine-Kampfschwimmer wird dem Arbeitsmarkt als schwerbehinderter Mensch ganz sicher nicht mehr zur Verfügung stehen können.
Eine winzig kleine Erwerbungunfähigkeits-Rente von gerade einmal 590,– Euro pro Monat erhält Thomas S. und jetzt wird sein Leben in einer Stadt in Niedersachsen in Gefahr gebracht: Die ARGE will ihn einerseits zum Umzug zwingen und verweigert gleichzeitig die dringend erforderliche Hilfe für einen Umzug nach Hamburg, in die Heimatstadt des Elite-Soldaten a. D., in der er bestehende Infra-Strukturen, fachlich ärztliche Hilfe und eine gutes Freundes-Netzwerk zur Hilfe hätte. Thomas S. , der mutige Marine-Kampfschwimmer, der mutig in schwierigste Einsätze für 12 Jahre für Deutschland zog, hat ausgerechnet in Deutschland dem Land, dem er 12 Jahre diente, Angst. Er wird von der Angst ergriffen, ausgelöst vom fehlenden Respekt, der fehlenden Hilfe, der fehlenden Solidarität und der fehlenden Anerkennung einer deutschen Behörde in einem Landkreis in Niedersachsen für die treuen Dienste und Höchstleistungen, die der Berufs-Soldat a. D. und Marine-Kampfschwimmer a. D., mehr als ein Jahrzehnt leistete, um deutsche Werte auch in gefährlichen Auslands-Einsätzen zu verteidigen. Die Gefahr ist real: Eine Obdachlosigkeit könnte für den schwer kranken und behinderten Berufssoldaten a. D. tödlich sein.
Das Schicksal des Marine-Kampfschwimmers bewegt auch mich als französisch-deutscher Journalist und Bürger von Europa. Mein Großvater, HEDI SABAOT, war immerhin Offizier der Französischen Armee und wird seit seiner Stationierung in Kaiserslautern seit 1945 vermisst.
Es gibt viele Dinge, die ich als französisch-deutscher Journalist nicht verstehe und beim Hören und Lesen der Not von Thomas S. aus Niedersachsen kommen bei mir viele Fragen auf: Gibt es nicht eine Kameradschaft bei der Bundeswehr, die Soldaten in Not hilft, wenn diese durch welche Umstände auch immer, in schwerste Not geraten? Wird der Deutsche Bundeswehr-Verband einem ehemaligen Marine-Kampfschwimmer, der 12 Jahre als Berufssoldat dem Land Deutschland diente, einem Kameraden in Not helfen? Wird Verteidigungs-Minister Karl Theodor zu Guttenberg einem Marine-Kampfschwimmer a. D. helfen, der noch lebt und den eine ARGE im einem Landkreis in Niedersachsen obdachlos auf die Straße setzen will. Sind die Worte von Bundesfamilien-Ministerin Dr. Kristina Schröder nur für die Presse und Medien gesprochen oder will die Bundesfamilien-Ministerin in der Tat und Wahrheit die Solidatität auch mit deutschen Soldaten zeigen und leben ? Wird die Ministerin helfen ?
Wo ist die Würde, Anerkennung und der Respekt deutscher Behörden gegenüber Berufs-Soldaten, Elite-Soldaten und einem Marine-Kampfschwimmer a. D., wie diese erst vor drei Tagen beim Afghanistan-Besuch von Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler von allen deutschen Bürgern und Bürgerinnen und von der Gesellschaft in Deutschland gefordert wurde ?
Es bleibt zu hoffen, dass die wohl klingenden Worte des Bundespräsidenten Prof Dr. Horst Köhler keine Medien-Show und leere Wort-Hülsen sind, sondern dass der Bundespräsident notfalls sich dafür persönlich einsetzen wird, dass der lang und treu dienende, heute chronisch kranke und schwer behinderte Elite- und Marine-Kampfschwimmer a. D. Thomas S. nach Hamburg ziehen kann, damit er zumindest in seiner Heimatstadt etwas Hilfe, Anerkennung und Respekt finden kann, die der Berufssoldat a. D. mit fünf Auszeichnungen im Dienst für die Bundeswehr, die Marine und für das Land Deutschland ganz ohne Zweifel verdient hat.
Wer wird einem schwerbehinderten ehemaligen Marine-Kampfschwimmer in Deutschland helfen ?
Wenn Sie helfen wollen und können, damit ein Berufs-Soldat, der mehr als 12 Jahre lang für Deutschland diente, als schwerstbehinderter Mensch nach Erkrankungen und Unfall nicht obdachlos wird, dann schreiben Sie bitte eine email an redaktion@regionalhilfe.de.
Es eilt, es wichtig bald und angemessen Hilfe zu leisten. Vielleicht genügt die Fürsprache des Verteidigungsministers oder von Bundes-Familien-Ministerin Dr. Krisitna Schröder um Hilfe für einen ehemalige Marine-Kampschwimmer in Not in Niedersachsen und in Deutschland möglich zu machen. Vielleicht genügt es wenn das Vorzimmer des Bundespräsidenten mit der ARGE in Niedersachsen spricht und dem Umzug nach Hamburg für den Marine-Kampfschwimmer a. D. und Berufssoldaten a. D., Thomas S. anordnet für 12 Jahre treu geleistete Dienst für die Marine, für Deutschland, für die Anerkennung, den Respekt und die Hilfe, der Menschen, die ihr Leben auch in gefährlichen Auslands-Missionen ohne zu zögern in Gefahr bringen, um deutsche Werte zu verteidigen.
Hilfeleistung und Solidarität für Menschen in Not in Deutschland ist möglich, vor allem dann wenn es sich auch um Menschen handelt, die Gesundheit und Leben im Dienst für Deutschland auch bei Auslands-Einsätzen in Gefahr gebracht haben.
Sunday, May 9, 2010
Kopf an Kopf-Wahl: Rüttgers oder Kraft ? – Es liegt in der Hand des Volkes
Kopf an Kopf-Wahl: Rüttgers oder Kraft ? – Es liegt in der Hand des Volkes
Wahlen in Nordrhein-Westfalen – 13,5 Millionen Menschen können bis 18 Uhr wählen – Kommt die Wende in NRW ? Heute gestalten die Wähler und Wählerinnen Politik der Zukunft mit der Wahl
Von Andreas Klamm Sabaot
Düsseldorf. 9. Mai 2010. Bis zu 13,5 Millionen Menschen können heute noch bis 18 Uhr wählen und damit aktiv Politik gestalten. In der Landtags-Wahl von Nordrhein-Westfalen liefern sich der noch amtierende Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) und die Herausforderin Hannelore Kraft (SPD) ein spannendes Rennen um das Amt als Ministerpräsident oder Ministerpräsidentin.
Die Landtags-Wahl in Nordrhein-Westfalen wird von Wahl-Beobachtern auch als „Trend-Wahl“ oder „Richtungs-Wahl“ bezeichnet, in der ein Signal für die Ablehnung oder Zustimmung zum politischen Gesamt-Kurs der Regierungs-Koalition im Bund und in Berlin aus CDU-CSU und FDP zu bewerten sein könnte.
Ende 2009 galt die Wiederwahl von Jürgen Rüttgers (58) als Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen noch als sicher. Im Laufe der Wahl-Kampf-Monate ist es der SPD-Landesvorsitzenden und Herausforderin Hannelore Kraft (SPD, 48) um das Amt der Ministerpräsidentin mit Erfolg gelungen in den Umfrage-Werten verschiedener Fernseh-Sender und Umfrage-Institute mindestens einen Gleichstand zwischen CDU und SPD in den Umfragen und Prognosen zur Wahl zu erreichen.
Die Tageszeitung TAZ brachte in einem Bericht am Samstag, 8. Mai 2010 sogar eine Spekulation um eine mögliche große Koalition aus CDU und SPD in die Wahl-Diskussion mit ein, in der Frage welche der großen Parteien möglicherweise mit den kleineren Parteien, wie FDP und Bündnis 90 / Die Grünen oder Die Linke koalieren könnte.
Die Linke hofft im Jahr 2010 auf den erfolgreichen Einzug in das Landes-Parlament von Nordrhein-Westfalen und auch die junge Piraten-Partei in Deutschland sendet das postive Signal aus: „Bereit zum Ändern“.
In der Wahl zur neuen Zusammensetzung der Landes-Regierung von Nordrhein-Westfalen stehen keineswegs etwa nur fünf große oder kleine Parteien zur Wahl sondern insgesamt 25 Parteien sind heute wählbar. Ausführliche Informationen hierzu sind bei der Wahl-Sonder-Seite der internationalen Nachrichten-Agentur 3mnews.org bei www.3mnews.org/nrw-wahl.htm zu finden.
Wer als zugelassener Wähler oder Wählerin sich in seiner Wahl-Entscheidung noch nicht sicher ist, kann einen freien Test und Vergleich der politischen Standpunkte der 25 Parteien beim Dienst Wahl-o-mat bei www.wahl-o-mat.de machen. Dabei handelt es sich um ein Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung.
Ganz Deutschland blickt auf die Wahl in NRW – Das Volk kann die Staatsgewalt heute ausüben
Die Welt und ganz Deutschland blicken mit viel erwarteter Spannung auf die Prognosen und Hochrechnungen zur Wahl in Nordrhein-Westfalen. Große und kleine Parteien wissen, worum es heute geht. Das Volk kann in der Wahl die direkte Staatsgewalt ausüben und das im wörtlichsten Sinne und im wahrsten Sinne des Wortes. Möglich macht das der Artikel 20 im Grundgesetz. In dem Artikel des Grundgesetz (GG) ist klar geregelt, dass alle Staatsgewalt vom Volke aus geht und diese wird vom Volke in Wahlen und in Abstimmungen, zum Teil zumindest, ausgeübt.
Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
Sollten viele Menschen in Nordrhein-Westfalen heute noch wahrnehmen, dass diese möglicherweise mit ihrer Teilnahme an der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen tatsächlich Einfluß auf künftige politische Entwicklungen im Land Nordrhein-Westfalen und in Deutschland ausüben können, dann könnte dies zu einer guten Wahl-Beteiligung führen. Die Frage ist offen, ob es den 25 Parteien, die zur Wahl in Nordrhein-Westfalen heute antreten, tatsächlich auch gelungen ist, die Menschen von der Bedeutung an der Teilnahme zur Wahl gut zu überzeugen.
Die Spekulationen in Bezug auf die möglichen Ergebnisse der Landtags-Wahlen in Nordrhein-Westfalen reichen weit. Beobachter schließen nicht aus, dass die CDU-CSU und FDP-Regierungs-Koalition mit den Wahl-Ergebnissen heute in Nordrhein-Westfalen möglicherweise eine knappe Mehrheit im Bundesrat verlieren könnte. Das macht das Regieren für die Regierungs-Koalition nicht einfacher und dennoch nicht unmöglich, denn unter diesen Bedingungen musste bereits auch eine rot-grüne Regierungs-Koalition die Regierungs-Verantwortung im Bund bis zu ihrer Abwahl wahrnehmen.
Erste Wahl-Ergebnisse direkt von der Landes-Wahlleiterin
Die Wahlen werden von der Landeswahl-Leiterin, Ministerial-Dirigentin Helga Block in Nordrhein-Westfalen und deren Team überwacht. Ausführliche Informationen sind zu finden bei http://www.im.nrw.de/bue/67.htm.
Die vorläufigen Wahl-Ergebnisse und zahlreiche Hintergrund-Informationen zur Wahl in Nordrhein-Westfalen sind bei http://www.wahlergebnisse.nrw.de/landtagswahlen/2010/index.html zu lesen.
Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) berichtet ausführlich auch im Internet zu den Landtags-Wahlen in Nordrhein-Westfalen bei http://www.wdr.de/wahl/landtagswahl.jsp .
Wahlen in Nordrhein-Westfalen – 13,5 Millionen Menschen können bis 18 Uhr wählen – Kommt die Wende in NRW ? Heute gestalten die Wähler und Wählerinnen Politik der Zukunft mit der Wahl
Von Andreas Klamm Sabaot
Düsseldorf. 9. Mai 2010. Bis zu 13,5 Millionen Menschen können heute noch bis 18 Uhr wählen und damit aktiv Politik gestalten. In der Landtags-Wahl von Nordrhein-Westfalen liefern sich der noch amtierende Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) und die Herausforderin Hannelore Kraft (SPD) ein spannendes Rennen um das Amt als Ministerpräsident oder Ministerpräsidentin.
Die Landtags-Wahl in Nordrhein-Westfalen wird von Wahl-Beobachtern auch als „Trend-Wahl“ oder „Richtungs-Wahl“ bezeichnet, in der ein Signal für die Ablehnung oder Zustimmung zum politischen Gesamt-Kurs der Regierungs-Koalition im Bund und in Berlin aus CDU-CSU und FDP zu bewerten sein könnte.
Ende 2009 galt die Wiederwahl von Jürgen Rüttgers (58) als Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen noch als sicher. Im Laufe der Wahl-Kampf-Monate ist es der SPD-Landesvorsitzenden und Herausforderin Hannelore Kraft (SPD, 48) um das Amt der Ministerpräsidentin mit Erfolg gelungen in den Umfrage-Werten verschiedener Fernseh-Sender und Umfrage-Institute mindestens einen Gleichstand zwischen CDU und SPD in den Umfragen und Prognosen zur Wahl zu erreichen.
Die Tageszeitung TAZ brachte in einem Bericht am Samstag, 8. Mai 2010 sogar eine Spekulation um eine mögliche große Koalition aus CDU und SPD in die Wahl-Diskussion mit ein, in der Frage welche der großen Parteien möglicherweise mit den kleineren Parteien, wie FDP und Bündnis 90 / Die Grünen oder Die Linke koalieren könnte.
Die Linke hofft im Jahr 2010 auf den erfolgreichen Einzug in das Landes-Parlament von Nordrhein-Westfalen und auch die junge Piraten-Partei in Deutschland sendet das postive Signal aus: „Bereit zum Ändern“.
In der Wahl zur neuen Zusammensetzung der Landes-Regierung von Nordrhein-Westfalen stehen keineswegs etwa nur fünf große oder kleine Parteien zur Wahl sondern insgesamt 25 Parteien sind heute wählbar. Ausführliche Informationen hierzu sind bei der Wahl-Sonder-Seite der internationalen Nachrichten-Agentur 3mnews.org bei www.3mnews.org/nrw-wahl.htm zu finden.
Wer als zugelassener Wähler oder Wählerin sich in seiner Wahl-Entscheidung noch nicht sicher ist, kann einen freien Test und Vergleich der politischen Standpunkte der 25 Parteien beim Dienst Wahl-o-mat bei www.wahl-o-mat.de machen. Dabei handelt es sich um ein Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung.
Ganz Deutschland blickt auf die Wahl in NRW – Das Volk kann die Staatsgewalt heute ausüben
Die Welt und ganz Deutschland blicken mit viel erwarteter Spannung auf die Prognosen und Hochrechnungen zur Wahl in Nordrhein-Westfalen. Große und kleine Parteien wissen, worum es heute geht. Das Volk kann in der Wahl die direkte Staatsgewalt ausüben und das im wörtlichsten Sinne und im wahrsten Sinne des Wortes. Möglich macht das der Artikel 20 im Grundgesetz. In dem Artikel des Grundgesetz (GG) ist klar geregelt, dass alle Staatsgewalt vom Volke aus geht und diese wird vom Volke in Wahlen und in Abstimmungen, zum Teil zumindest, ausgeübt.
Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
Sollten viele Menschen in Nordrhein-Westfalen heute noch wahrnehmen, dass diese möglicherweise mit ihrer Teilnahme an der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen tatsächlich Einfluß auf künftige politische Entwicklungen im Land Nordrhein-Westfalen und in Deutschland ausüben können, dann könnte dies zu einer guten Wahl-Beteiligung führen. Die Frage ist offen, ob es den 25 Parteien, die zur Wahl in Nordrhein-Westfalen heute antreten, tatsächlich auch gelungen ist, die Menschen von der Bedeutung an der Teilnahme zur Wahl gut zu überzeugen.
Die Spekulationen in Bezug auf die möglichen Ergebnisse der Landtags-Wahlen in Nordrhein-Westfalen reichen weit. Beobachter schließen nicht aus, dass die CDU-CSU und FDP-Regierungs-Koalition mit den Wahl-Ergebnissen heute in Nordrhein-Westfalen möglicherweise eine knappe Mehrheit im Bundesrat verlieren könnte. Das macht das Regieren für die Regierungs-Koalition nicht einfacher und dennoch nicht unmöglich, denn unter diesen Bedingungen musste bereits auch eine rot-grüne Regierungs-Koalition die Regierungs-Verantwortung im Bund bis zu ihrer Abwahl wahrnehmen.
Erste Wahl-Ergebnisse direkt von der Landes-Wahlleiterin
Die Wahlen werden von der Landeswahl-Leiterin, Ministerial-Dirigentin Helga Block in Nordrhein-Westfalen und deren Team überwacht. Ausführliche Informationen sind zu finden bei http://www.im.nrw.de/bue/67.htm.
Die vorläufigen Wahl-Ergebnisse und zahlreiche Hintergrund-Informationen zur Wahl in Nordrhein-Westfalen sind bei http://www.wahlergebnisse.nrw.de/landtagswahlen/2010/index.html zu lesen.
Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) berichtet ausführlich auch im Internet zu den Landtags-Wahlen in Nordrhein-Westfalen bei http://www.wdr.de/wahl/landtagswahl.jsp .
Wednesday, April 21, 2010
Flug-Ausfälle: Am kommenden Sonntag wird das Fahrverbot für LKW´s gelockert
Flug-Ausfälle: Am kommenden Sonntag wird das Fahrverbot für LKW´s gelockert
750.000 Menschen auf Reisen an Flughäfen und in Bahnhöfen gestrandet – Fluggesellschaften rechnen mit einem Schaden von 1.7 Millarden Euro
Von Andreas Klamm Saboat
Berlin. / Mainz. 21. April 2010. Die gute Nachricht: Der Luftraum über Europa ist weitgehend bis auf wenige Ausnahmen wieder freigegeben. Die Deutsche Flugsicherung rechnet für Mittwoch mit etwa 5.000 Flügen in Deutschland. Einige der rund 750.000 Menschen, die an Flughäfen in der Folge des Vulkan-Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull in Island gestrandet sind können jetzt weiterreisen, Doch nicht alle Menschen, teilte der Sprecher einer australischen Fluggesellschaft mit.
Die Lufthansa und German Wings teilten mit, dass man versuche den normalen Flug-Plan bereits wieder am Donnerstag einhalten zu können. Doch dies ist noch nicht an allen Orten möglich. Menschen auf Reisen sollten noch mit Verzögerungen rechnen. Insgesamt mussten rund 100.000 Flüge in der Folge der Auswirkungen der Vulkan Asche-Wolke aus Island gestrichen werden.
Die schlechte Nachricht: In einigen Bereichen trifft dies auch die Zulieferer-Industrie in Deutschland hart. Daher hätten sich die Verkehrsministerien von Bund und Ländern auf eine Lockerung des Fahrverbotes für LKW am kommenden Sonntag, 25. April 2010 verständigt, teilte das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainz mit.
Die Lockerung des Fahrverbotes für Sonntag gilt nur für den kommenden Sonntag.
“Wir wollen der Wirtschaft die Möglichkeit einräumen, die Folgen der Flugausfälle der vergangenen Tage zumindest teilweise aufzufangen”, sagte Verkehrsstaatssekretär Alexander Schweitzer.
Durch die erweiterten Transportmöglichkeiten könnten Versorgungsengpässe bei Handel, Gewerbe und Industrie begegnet sowie logistische Nachteile durch die Einschränkungen im Flugverkehr zumindest ansatzweise ausgeglichen werden, ergänzte der Sprecher des Ministeriums.
Über die Lockerung des Fahrverbotes am Sonntag müssten die kreisefreie Städe und Kreisverwaltungen entscheiden. Grundsätzliche bleibe es beim Antrags-Verfahren, informierte Schweitzer.
Der Staatssekretär teilte mit, dass die kommunale Ebene angewiesen worden sei, der Ausnahmesituation entsprechend die Anträge großzügig zu bewilligen.
Die Lockerung gelte als Ausnahme-Regelung einmalig für den kommenden Sonntag.
Rat- und Hilfe-Projekt airportmission bietet weiterhin Dienste an
Ein Sprecher der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien erklärte für die Redaktion in London, dass das nicht kommerzielle Rat- und Hilfe-Angebot bei www.airportmission.wordpress.com weiterhin fortgeführt werde, insbesondere deshalb, weil noch nicht alle Menschen uneingeschränkt weiterreisen könnten.
Die Belange der Wirtschaft sind wichtig und die Belange und Schicksale von Menschen auf Reisen, die unverschuldet in Not geraten sind aufgrund der Flug-Ausfälle durch die Vulkan Asche-Wolke ebenso wichtig.
Wir freuen uns und sind sehr dankbar, dass Fraport am Flughafen in Frankfurt zeitweise mehreren Tausend bis Hundert Menschen humanitäre Hilfe in einer außergewöhnlichen und besonderen Lebenslage bereitstellte, ergänzte der Sprecher der Mission. An den Flughäfen sind insgesamt bis zu 750.000 Menschen in der Folge von Flug-Ausfällen gestrandet.
Die britische Royal Navy holte mittels Schiffen zum Teil wartende Urlauber aus Spanien nach Groß Britannien zurück und leistete mit diesem außergewöhnlichen Dienst eine unkomplizierte und schnelle humanitäre Hilfe für Menschen auf Reisen in Not.
Durch die Vulkan-Asche-Wolke ist vor rund sieben Tage das neue Medien-Projekt www.airportmission.wordpress.com im wahrsten Sinne des Wortes in der Nacht entstanden, um Menschen auf Reisen in Not, Rat, Hilfe und Informationen im Kurz-Format in englischer und deutscher Sprache bieten zu können.
Das Hilfe-Projekte wird in einer gemeinsamen Kooperation von der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, der Nachrichten-Agentur 3mnews.org, 3mnewswire.org und von dem Medien- und Hilfe-Projekt Regionalhilfe.de (www.regionahilfe.de) zum Teil rund um die Uhr redaktionell ohne kommerzielle Interessen betreut um Hilfe für Menschen auf Reisen in Not schnell und unkompliziert zu vermitteln.
750.000 Menschen auf Reisen an Flughäfen und in Bahnhöfen gestrandet – Fluggesellschaften rechnen mit einem Schaden von 1.7 Millarden Euro
Von Andreas Klamm Saboat
Berlin. / Mainz. 21. April 2010. Die gute Nachricht: Der Luftraum über Europa ist weitgehend bis auf wenige Ausnahmen wieder freigegeben. Die Deutsche Flugsicherung rechnet für Mittwoch mit etwa 5.000 Flügen in Deutschland. Einige der rund 750.000 Menschen, die an Flughäfen in der Folge des Vulkan-Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull in Island gestrandet sind können jetzt weiterreisen, Doch nicht alle Menschen, teilte der Sprecher einer australischen Fluggesellschaft mit.
Die Lufthansa und German Wings teilten mit, dass man versuche den normalen Flug-Plan bereits wieder am Donnerstag einhalten zu können. Doch dies ist noch nicht an allen Orten möglich. Menschen auf Reisen sollten noch mit Verzögerungen rechnen. Insgesamt mussten rund 100.000 Flüge in der Folge der Auswirkungen der Vulkan Asche-Wolke aus Island gestrichen werden.
Die schlechte Nachricht: In einigen Bereichen trifft dies auch die Zulieferer-Industrie in Deutschland hart. Daher hätten sich die Verkehrsministerien von Bund und Ländern auf eine Lockerung des Fahrverbotes für LKW am kommenden Sonntag, 25. April 2010 verständigt, teilte das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainz mit.
Die Lockerung des Fahrverbotes für Sonntag gilt nur für den kommenden Sonntag.
“Wir wollen der Wirtschaft die Möglichkeit einräumen, die Folgen der Flugausfälle der vergangenen Tage zumindest teilweise aufzufangen”, sagte Verkehrsstaatssekretär Alexander Schweitzer.
Durch die erweiterten Transportmöglichkeiten könnten Versorgungsengpässe bei Handel, Gewerbe und Industrie begegnet sowie logistische Nachteile durch die Einschränkungen im Flugverkehr zumindest ansatzweise ausgeglichen werden, ergänzte der Sprecher des Ministeriums.
Über die Lockerung des Fahrverbotes am Sonntag müssten die kreisefreie Städe und Kreisverwaltungen entscheiden. Grundsätzliche bleibe es beim Antrags-Verfahren, informierte Schweitzer.
Der Staatssekretär teilte mit, dass die kommunale Ebene angewiesen worden sei, der Ausnahmesituation entsprechend die Anträge großzügig zu bewilligen.
Die Lockerung gelte als Ausnahme-Regelung einmalig für den kommenden Sonntag.
Rat- und Hilfe-Projekt airportmission bietet weiterhin Dienste an
Ein Sprecher der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien erklärte für die Redaktion in London, dass das nicht kommerzielle Rat- und Hilfe-Angebot bei www.airportmission.wordpress.com weiterhin fortgeführt werde, insbesondere deshalb, weil noch nicht alle Menschen uneingeschränkt weiterreisen könnten.
Die Belange der Wirtschaft sind wichtig und die Belange und Schicksale von Menschen auf Reisen, die unverschuldet in Not geraten sind aufgrund der Flug-Ausfälle durch die Vulkan Asche-Wolke ebenso wichtig.
Wir freuen uns und sind sehr dankbar, dass Fraport am Flughafen in Frankfurt zeitweise mehreren Tausend bis Hundert Menschen humanitäre Hilfe in einer außergewöhnlichen und besonderen Lebenslage bereitstellte, ergänzte der Sprecher der Mission. An den Flughäfen sind insgesamt bis zu 750.000 Menschen in der Folge von Flug-Ausfällen gestrandet.
Die britische Royal Navy holte mittels Schiffen zum Teil wartende Urlauber aus Spanien nach Groß Britannien zurück und leistete mit diesem außergewöhnlichen Dienst eine unkomplizierte und schnelle humanitäre Hilfe für Menschen auf Reisen in Not.
Durch die Vulkan-Asche-Wolke ist vor rund sieben Tage das neue Medien-Projekt www.airportmission.wordpress.com im wahrsten Sinne des Wortes in der Nacht entstanden, um Menschen auf Reisen in Not, Rat, Hilfe und Informationen im Kurz-Format in englischer und deutscher Sprache bieten zu können.
Das Hilfe-Projekte wird in einer gemeinsamen Kooperation von der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, der Nachrichten-Agentur 3mnews.org, 3mnewswire.org und von dem Medien- und Hilfe-Projekt Regionalhilfe.de (www.regionahilfe.de) zum Teil rund um die Uhr redaktionell ohne kommerzielle Interessen betreut um Hilfe für Menschen auf Reisen in Not schnell und unkompliziert zu vermitteln.
Saturday, April 17, 2010
Airport Mission: Sonder-Dienst und Hilfe für Menschen auf Reisen
Airport Mission: Sonder-Dienst und Hilfe für Menschen auf Reisen
Flug-Ausfälle in ganz Europa bis voraussichtlich Sonntag – Vulkan-Asche-Wolke aus Island verursacht zum Teil kompletten Ausfall des Flug-Betriebs in Nord-Europa – Ehrenamtliche Helfer und Helferinnen gesucht
Von Andreas Klamm Sabaot
London. 17. April 2010. In ganz Europa sind Flughäfen geschlossen und nahezu zwischen 60 bis 70 Prozent aller Flüge ausgefallen. Normalerweise sind bis zu 28.000 Starts und Landungen von Flugzeugen an einem Tag möglich. Die Vulkan-Asche-Wolke aus Island hat den gesamten Luftraum vor allem im Norden Europas betroffen und dazu geführt, dass viele Flughäfen geschlossen werden mussten. Nach ersten Schätzungen könnten weit mehr als 200.000 Menschen durch die Flug-Ausfälle betroffen sein, die entweder am Flughafen im wahrsten Sinne des Wortes „festsitzen“ oder versuchen auf alternative Transport-Mittel, etwa Busse, Bahnen und Autos auszuweichen.
Die Versuche auf alternative Transport-Mittel zu wechseln, führte jetzt auch bei der Bahn und bei Bus-Unternehmen zu „Belastungs-Spitzen“. Der Andrang von Menschen, die auf eine baldige Weiter-Reise hoffen ist groß. Bundes-Verkehrsminister Dr. Peter Ramsauer rief bereits gestern dazu auf, wenn möglich geplante und verschiebbare Reisen mit dem Flugzeug zu verschieben, bis sich die Lage wieder etwas entspannt hat. Die Vulkan-Asche-Wolke hat ähnlich, schlimme Auswirkungen auf den internationalen Flugverkehr, wie die Terror-Anschläge vom 11. September 2001 in New York City. Im Unterschied zu damals, einer von Menschen verursachten Katastrophe, ist der Grund für den zeitweiligen Komplett-Ausfall des Flugverkehrs eine nur schwer berechenbare und schwer vorhersehbare Natur-Katastrophe in Form eines aktiven Vulkan-Ausbruchs, der allerdings auch weitreichende weitere Einflüsse international auf das Klima und die Wasser-Versorgung von Menschen haben kann.
Die Regierung in Groß Britannien warnte Menschen, die an Asthma Erkrankungen erkrankt sind und rät zu besonderer Vorsicht beim Aufenthalt im Freien und bei körperlicher Belastung.
Die internationale John Baptist Mission of Togo hat für Menschen auf Reisen, die jetzt in eine besondere Lebenslage unverschuldet gekommen sind, einen Sonder-Informations-Dienst, eine Airport Mission im Internet bei www.airportmission.wordpress.com und bei www.twitter.com/airportmission eingerichtet.
In diesem Informations-Dienst werden zur Zeit einige Informationen zu verschiedenen internationalen Flughäfen kostenfrei geboten, damit praktische Hilfe für die Menschen schnell und unkompliziert möglich wird.
Zahlreiche Flughäfen bieten für erschöpfte Passagiere, eine Ruhe-Möglichkeit auf Not- und Feld-Betten. An einigen Flughäfen werden Getränke, Baby-Nahrung, Pflegemittel, Süßigkeiten und kleine Speisen an die wartenden und reisenden Menschen verteilt.
Der Flughafen in Krakau in Polen ist für kommerzielle Flüge geschlossen. Eine Anreise zur Beisetzung des vor einer Woche tödlich verunglückten Präsidenten-Ehepaares Lech und Maria Kaczynski mit dem Flugzeug ist daher nicht möglich. In Polen fand heute ein offizieller Akt des Gedenkens und der Staatstrauer statt, bei dem mehrere 100.000 Menschen bis zu einer Million Menschen, die Angaben schwanken noch, anwesend waren und der 96 getöteten Menschen gedacht haben, die am Samstag vor einer Woche bei dem Absturz eines Flugzeugs der Regierung von Polen getötet wurden.
Die John Baptist Mission of Togo sucht noch dringend freiwillige Helferinnen und Helfer aus allen Städten in Europa, in denen es Flughäfen gibt. Die Helfer und Helferinnen werden gebeten zwei bis viermal am Tag bei www.airportmission.wordpress.com ein bis zwei Sätze in deutscher und in englischer Sprache zur Situation an den Flughäfen einzureichen, das meint Informationen in Bezug auf Sperrungen, Flug-Pausen oder auch die Wieder-Aufnahme des Flugbetriebs.
Wer den vielen Tausenden Menschen helfen will, die jetzt auf Reisen in Not gekommen sind, wird gebeten eine email mit dem Betreff „Registrieren“ an cvd@ibstelevision.org zu senden. Die Helfer und Helferinnen erhalten dann eine Einladung aus dem internationalen Nachrichten- und Informations-System und können dann direkt die Informationen bei www.airportmission.wordpress.com eingeben um anderen Menschen auf Reisen zu helfen.
Flug-Ausfälle in ganz Europa bis voraussichtlich Sonntag – Vulkan-Asche-Wolke aus Island verursacht zum Teil kompletten Ausfall des Flug-Betriebs in Nord-Europa – Ehrenamtliche Helfer und Helferinnen gesucht
Von Andreas Klamm Sabaot
London. 17. April 2010. In ganz Europa sind Flughäfen geschlossen und nahezu zwischen 60 bis 70 Prozent aller Flüge ausgefallen. Normalerweise sind bis zu 28.000 Starts und Landungen von Flugzeugen an einem Tag möglich. Die Vulkan-Asche-Wolke aus Island hat den gesamten Luftraum vor allem im Norden Europas betroffen und dazu geführt, dass viele Flughäfen geschlossen werden mussten. Nach ersten Schätzungen könnten weit mehr als 200.000 Menschen durch die Flug-Ausfälle betroffen sein, die entweder am Flughafen im wahrsten Sinne des Wortes „festsitzen“ oder versuchen auf alternative Transport-Mittel, etwa Busse, Bahnen und Autos auszuweichen.
Die Versuche auf alternative Transport-Mittel zu wechseln, führte jetzt auch bei der Bahn und bei Bus-Unternehmen zu „Belastungs-Spitzen“. Der Andrang von Menschen, die auf eine baldige Weiter-Reise hoffen ist groß. Bundes-Verkehrsminister Dr. Peter Ramsauer rief bereits gestern dazu auf, wenn möglich geplante und verschiebbare Reisen mit dem Flugzeug zu verschieben, bis sich die Lage wieder etwas entspannt hat. Die Vulkan-Asche-Wolke hat ähnlich, schlimme Auswirkungen auf den internationalen Flugverkehr, wie die Terror-Anschläge vom 11. September 2001 in New York City. Im Unterschied zu damals, einer von Menschen verursachten Katastrophe, ist der Grund für den zeitweiligen Komplett-Ausfall des Flugverkehrs eine nur schwer berechenbare und schwer vorhersehbare Natur-Katastrophe in Form eines aktiven Vulkan-Ausbruchs, der allerdings auch weitreichende weitere Einflüsse international auf das Klima und die Wasser-Versorgung von Menschen haben kann.
Die Regierung in Groß Britannien warnte Menschen, die an Asthma Erkrankungen erkrankt sind und rät zu besonderer Vorsicht beim Aufenthalt im Freien und bei körperlicher Belastung.
Die internationale John Baptist Mission of Togo hat für Menschen auf Reisen, die jetzt in eine besondere Lebenslage unverschuldet gekommen sind, einen Sonder-Informations-Dienst, eine Airport Mission im Internet bei www.airportmission.wordpress.com und bei www.twitter.com/airportmission eingerichtet.
In diesem Informations-Dienst werden zur Zeit einige Informationen zu verschiedenen internationalen Flughäfen kostenfrei geboten, damit praktische Hilfe für die Menschen schnell und unkompliziert möglich wird.
Zahlreiche Flughäfen bieten für erschöpfte Passagiere, eine Ruhe-Möglichkeit auf Not- und Feld-Betten. An einigen Flughäfen werden Getränke, Baby-Nahrung, Pflegemittel, Süßigkeiten und kleine Speisen an die wartenden und reisenden Menschen verteilt.
Der Flughafen in Krakau in Polen ist für kommerzielle Flüge geschlossen. Eine Anreise zur Beisetzung des vor einer Woche tödlich verunglückten Präsidenten-Ehepaares Lech und Maria Kaczynski mit dem Flugzeug ist daher nicht möglich. In Polen fand heute ein offizieller Akt des Gedenkens und der Staatstrauer statt, bei dem mehrere 100.000 Menschen bis zu einer Million Menschen, die Angaben schwanken noch, anwesend waren und der 96 getöteten Menschen gedacht haben, die am Samstag vor einer Woche bei dem Absturz eines Flugzeugs der Regierung von Polen getötet wurden.
Die John Baptist Mission of Togo sucht noch dringend freiwillige Helferinnen und Helfer aus allen Städten in Europa, in denen es Flughäfen gibt. Die Helfer und Helferinnen werden gebeten zwei bis viermal am Tag bei www.airportmission.wordpress.com ein bis zwei Sätze in deutscher und in englischer Sprache zur Situation an den Flughäfen einzureichen, das meint Informationen in Bezug auf Sperrungen, Flug-Pausen oder auch die Wieder-Aufnahme des Flugbetriebs.
Wer den vielen Tausenden Menschen helfen will, die jetzt auf Reisen in Not gekommen sind, wird gebeten eine email mit dem Betreff „Registrieren“ an cvd@ibstelevision.org zu senden. Die Helfer und Helferinnen erhalten dann eine Einladung aus dem internationalen Nachrichten- und Informations-System und können dann direkt die Informationen bei www.airportmission.wordpress.com eingeben um anderen Menschen auf Reisen zu helfen.
Tuesday, April 13, 2010
Amy Goodman: Popular Journalist Celebrates 53rd Birthday
Amy Goodman: Popular Journalist Celebrates 53rd Birthday
On Book Tour with „Breaking The Sound Barrier“ – A true voice for peace and human rights
By Andreas Klamm Sabaot
New York City. 13. April 13, 2010. The world wide popular American-Jewish journalist Amy Goodman has celebrated on April 13 her 53th birthday. Amy Goodman is host of Democracy NOW! and co-founder of the daily news hour which broadcast Monday to Friday on more than 750 radio and TV stations in North America and different countries in the world.

The journalist Amy Goodman broadcasts from around the world. The photograph has been taken in Stockholm in Sweden in December 2008. Jakob von Uexkuell, Amy Goodman, Dr. Monika Hauser, Krishnammal Jaganathan and Asha Haji – the sister laureates which received the Right Livelihood Award in 2008. She has covered also the U.N. Climate Change Summit in Copenhagen in Denmark in 2009. Photo: Andreas Klamm Sabaot
Amy Goodman is known since many years an an investigative journalist with hallmarks such as reporting about war and peace and human rights. She is also supporting independent and alternative media projects in North of America.
In September 2008 while trying to free two other journalists which got arrested by Police, the journalist got arrested in the United States of America while covering the Republican National Convention. After her arrest in about 48 hours more than 60.000 people found around the world have joined in an international campaign and petition to free Amy Goodman which has been held under arrest of American Police Forces. Amy Goodman has been released and the charges brought up against her have been dropped.
For her work as journalist, broadcast journalist, host and author in some cases even in deadly danger for her life Amy Goodman has received more than 25 international recogonised awards for journalists such as the John F. Kennedy Memorial Award, Communication for Peace Award. In December 2008 only three months after the arrest took place Amy Goodman has been the first journalist to receive the Right Livelihood Award which is also known as the Alternative Nobel Prize in Stockholm in Sweden.
Founder of the Right Livelihood Award Foundation in Stockholm in Sweden is Jakob von Uexkuell a German-Swedish citizen.
Amy Goodman is the co-founder of the daily news hours Democracy NOW in 1996, which is also available on the internet on www.democracynow.org .
The journalist and author has published four books recently: 2004 — The Exception to the Rulers: Exposing Oily Politicians, War Profiteers, and the Media That Love Co-author is Mother Jones Reporter David Goodman, which is the brother of Amy Goodman. (ISBN 1-4013-0799-X)
2006 — Static: Government Liars, Media Cheerleaders, and the People who Fight Back , Co-author: David Goodman, (ISBN 1-4013-0293-9)
2008 — Standing up to the Madness: Ordinary Heroes in Extraordinary Times, Co-author: David Goodman, (ISBN 1-4013-2288-3). This book has been for months in the bestseller list of the New York Times.
2009 — Breaking the Sound Barrier, with a preface of journalist Bill Moyers, (ISBN 1-931859-99-X).
The graduate of the HAVARD University and journalist has also narrated some American film productions.
Relatives of the American-Jewish Journalist Amy Goodman have been killed during the dictatorship of the Nazi regime in Germany in 1933 to 1945. The journalist Juan Gonzalez is co-host of Democracy Now. Amy Goodman has been described as a secular Jew and journalist. The father of Amy Goodman used to be an ophthalamologist.
About the life, work and the story of success as a journalist of Amy Goodman in 2009 two books on Amy Goodman by a French-German journalist, broadcast journalist and author have been written and published:
The book has been published in France with its title: Liberty, Peace and Media: Amy Goodman And The Freedom Of The Press – Excellent Journalists In Extraordinary Times, Books on Demand Gmbh; Paris, France; February 2009, 276 pages, written in the English and German language. (ISBN-10: 2-8106-0269-7 , ISBN-13: 978-2-8106-0269-8).
In Germany the book has been published with its title Liberty, Peace and Media: Amy Goodman – Excellent Journalists In Extraordinary Times, Books on Demand Gmbh; Norderstedt, Deutschland, February 2009, 264 pages, also in the English and German language. (ISBN-10: 3-8370-7473-0, ISBN-13: 978-383707473) .
The books are dedicated to honor the work and life of the American-Jewish Journalist Amy Goodman and to honor the efforts of other journalists to protect the freedom of the press in many different countries in this world.
The books about Amy Goodman, her life, work and engagement for the freedom of the press, peace and human rights are also available on online book stores, such as i.e. www.amazon.de, www.amazon.fr , www.libri.de.
Those people which want to support the works of Amy Goodman and Democracy NOW ! may as a birthday gift or as a token of appreciation might support the independent and alternative daily news hour and donate with Democracy NOW ! on http://www.democracynow.org/about/staff .
On Book Tour with „Breaking The Sound Barrier“ – A true voice for peace and human rights
By Andreas Klamm Sabaot
New York City. 13. April 13, 2010. The world wide popular American-Jewish journalist Amy Goodman has celebrated on April 13 her 53th birthday. Amy Goodman is host of Democracy NOW! and co-founder of the daily news hour which broadcast Monday to Friday on more than 750 radio and TV stations in North America and different countries in the world.

The journalist Amy Goodman broadcasts from around the world. The photograph has been taken in Stockholm in Sweden in December 2008. Jakob von Uexkuell, Amy Goodman, Dr. Monika Hauser, Krishnammal Jaganathan and Asha Haji – the sister laureates which received the Right Livelihood Award in 2008. She has covered also the U.N. Climate Change Summit in Copenhagen in Denmark in 2009. Photo: Andreas Klamm Sabaot
Amy Goodman is known since many years an an investigative journalist with hallmarks such as reporting about war and peace and human rights. She is also supporting independent and alternative media projects in North of America.
In September 2008 while trying to free two other journalists which got arrested by Police, the journalist got arrested in the United States of America while covering the Republican National Convention. After her arrest in about 48 hours more than 60.000 people found around the world have joined in an international campaign and petition to free Amy Goodman which has been held under arrest of American Police Forces. Amy Goodman has been released and the charges brought up against her have been dropped.
For her work as journalist, broadcast journalist, host and author in some cases even in deadly danger for her life Amy Goodman has received more than 25 international recogonised awards for journalists such as the John F. Kennedy Memorial Award, Communication for Peace Award. In December 2008 only three months after the arrest took place Amy Goodman has been the first journalist to receive the Right Livelihood Award which is also known as the Alternative Nobel Prize in Stockholm in Sweden.
Founder of the Right Livelihood Award Foundation in Stockholm in Sweden is Jakob von Uexkuell a German-Swedish citizen.
Amy Goodman is the co-founder of the daily news hours Democracy NOW in 1996, which is also available on the internet on www.democracynow.org .
The journalist and author has published four books recently: 2004 — The Exception to the Rulers: Exposing Oily Politicians, War Profiteers, and the Media That Love Co-author is Mother Jones Reporter David Goodman, which is the brother of Amy Goodman. (ISBN 1-4013-0799-X)
2006 — Static: Government Liars, Media Cheerleaders, and the People who Fight Back , Co-author: David Goodman, (ISBN 1-4013-0293-9)
2008 — Standing up to the Madness: Ordinary Heroes in Extraordinary Times, Co-author: David Goodman, (ISBN 1-4013-2288-3). This book has been for months in the bestseller list of the New York Times.
2009 — Breaking the Sound Barrier, with a preface of journalist Bill Moyers, (ISBN 1-931859-99-X).
The graduate of the HAVARD University and journalist has also narrated some American film productions.
Relatives of the American-Jewish Journalist Amy Goodman have been killed during the dictatorship of the Nazi regime in Germany in 1933 to 1945. The journalist Juan Gonzalez is co-host of Democracy Now. Amy Goodman has been described as a secular Jew and journalist. The father of Amy Goodman used to be an ophthalamologist.
About the life, work and the story of success as a journalist of Amy Goodman in 2009 two books on Amy Goodman by a French-German journalist, broadcast journalist and author have been written and published:
The book has been published in France with its title: Liberty, Peace and Media: Amy Goodman And The Freedom Of The Press – Excellent Journalists In Extraordinary Times, Books on Demand Gmbh; Paris, France; February 2009, 276 pages, written in the English and German language. (ISBN-10: 2-8106-0269-7 , ISBN-13: 978-2-8106-0269-8).
In Germany the book has been published with its title Liberty, Peace and Media: Amy Goodman – Excellent Journalists In Extraordinary Times, Books on Demand Gmbh; Norderstedt, Deutschland, February 2009, 264 pages, also in the English and German language. (ISBN-10: 3-8370-7473-0, ISBN-13: 978-383707473) .
The books are dedicated to honor the work and life of the American-Jewish Journalist Amy Goodman and to honor the efforts of other journalists to protect the freedom of the press in many different countries in this world.
The books about Amy Goodman, her life, work and engagement for the freedom of the press, peace and human rights are also available on online book stores, such as i.e. www.amazon.de, www.amazon.fr , www.libri.de.
Those people which want to support the works of Amy Goodman and Democracy NOW ! may as a birthday gift or as a token of appreciation might support the independent and alternative daily news hour and donate with Democracy NOW ! on http://www.democracynow.org/about/staff .
Amy Goodman: Weltweit beliebte Journalistin feiert Geburtstag
Amy Goodman: Weltweit beliebte Journalistin feiert Geburtstag
Auf Buch-Tour mit „Breaking The Sound Barrier“ – Stimme für den Frieden und für Menschenrechte
Von Andreas Klamm Sabaot
New York City. 13. April 2010. Die weltweit beliebte Journalistin Amy Goodman feiert am 13. April in New York City in den Vereinigten Staaten von Amerika ihren 53. Geburtstag. Amy Goodman sendet täglich von Montag bis Freitag in englischer Sprache die Nachrichten-Magazin-Sendung „Democracy NOW!“, die in Nord-Amerika und weltweit bei mehr als 750 Radio- und Fernseh-Stationen gesendet wird.

Die Journalistin Amy Goodman hier in einer Aufnahme im Jahr 2008 in Schweden, berichtete auch im Jahr 2009 vom UN-Klima-Gipfel in Kopenhagen aus Dänemark. Foto: Andreas Klamm Sabaot
Amy Goodman ist seit vielen Jahren bekannt, als eine investigative Journalistin, deren Markenzeichen, die Berichterstattung zu Krieg, Frieden und Menschenrechte ist. Zudem unterstützt die Journalistin unabhängige und alternative Rundfunk-Projekte in Nord-Amerika.
Nach dem Amy Goodman im Zusammenhang ihres Engagement und dem persönlichen Einsatz zur Freilassung zweier Journalisten-Kollegen und Kolleginnen, die in den Vereinigten Staaten von Amerika im September 2008 verhaftet wurden, selbst verhafte wurde, setzten sich innerhalb von rund 48 Stunden weltweit mehr als 60.000 Menschen mittels Petition bei den U.S.-Behörden für die sofortige Freilassung der weltweit beliebten Journalistin und deren Kollegen des Fernseh-Produktions-Teams von Democracy NOW! ein.
Für ihre journalistische Arbeiten, zum Teil auch in tödlicher Gefahr, hat die international angesehene Journalistin mehr als 25 international anerkannte Journalisten-Preise, wie etwa auch dem John F. Kennedy Memorial Award, den Communication for Peace Award und als erste Journalistin in der Welt im Dezember 2008 in Stockholm in Schweden den von Jakob von Uexkuell ins Leben gerufenen Right Livelihood Award erhalten, welcher auch als Alternativer Nobel-Preis bekannt ist.
Die Journalistin ist Mitbegründerin von Democracy NOW !, ein Fernseh-Nachrichten-Magazin, das im Jahr 1996 gegründet wurde. Democracy NOW! ist täglich auch im Internet bei www.democracynow.org zu sehen.
Amy Goodman veröffentlichte unter anderem auch vier Bücher: 2004 — The Exception to the Rulers: Exposing Oily Politicians, War Profiteers, and the Media That Love Co-Autor ist der Mother Jones-Reporter David Goodman, der Bruder der Journalistin. (ISBN 1-4013-0799-X)
2006 — Static: Government Liars, Media Cheerleaders, and the People who Fight Back , Co-Autor: David Goodman, (ISBN 1-4013-0293-9)
2008 — Standing up to the Madness: Ordinary Heroes in Extraordinary Times, Co-Autor: David Goodman, (SBN 1-4013-2288-3). Das Buch war auch in der New York Times Bestseller Liste.
2009 — Breaking the Sound Barrier, mit einem Vorwort des Journalisten Bill Moyers, (ISBN 1-931859-99-X).
Zudem führte die ehemalige Studentin der HARVARD Universität und Journalistin auch Regie in amerikanischen Film-Projekten.
Angehörige der amerikanisch-jüdischen Journalistin wurden in der Nazi-Dikatutur in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 ermordet. Die Sendung Democracy NOW! wird von Amy Goodman und Juan Gonazlez moderiert. Amy Goodman bezeichnet sich selbst als säkuläre Jüdin und Journalistin. Der Vater von Amy Goodman arbeitete als Augenarzt.
Über das Leben, Wirken und arbeiten sind im Jahr 2009 in Frankreich zwei Bücher zu Amy Goodman von einem französisch-deutschen Journalisten, Rundfunk-Journalist und Autor geschrieben, veröffentlicht worden:
In Frankreich ist das Buch mit dem Titel: Liberty, Peace and Media: Amy Goodman And The Freedom Of The Press – Excellent Journalists In Extraordinary Times, Books on Demand Gmbh; Paris, France; Februar 2009, 276 Seiten, in englischer und deutscher Sprache erschienen (ISBN-10: 2-8106-0269-7 , ISBN-13: 978-2-8106-0269-8).
In Deutschland wurde das Buch mit dem Titel Liberty, Peace and Media: Amy Goodman – Excellent Journalists In Extraordinary Times, Books on Demand Gmbh; Norderstedt, Deutschland, Februar 2009, 264 Seiten, in deutscher und englischer Sprache (ISBN-10: 3-8370-7473-0, ISBN-13: 978-383707473) veröffentlicht.
Die Bücher würdigen nicht nur das Leben und Wirken der jüdisch-amerikanischen Journalistin sondern auch das Engagement einer Vielzahl weiterer Journalisten in aller Welt für die Freiheit der Presse.
Die Bücher von Amy Goodman und über das Leben und Wirken und Arbeiten von Amy Goodman sind auch in Online-Buch-Handlungen wie im Beispiel www.amazon.de, www.libri.de beziehbar.
Wer die Journalistin und ihre Arbeit und das Democracy NOW! -Magazin zum Geburtstag der Journalist auch finanziell unterstützen will, kann dies direkt bei Democracy NOW im Internet erreichbar bei http://www.democracynow.org/about/staff .
Auf Buch-Tour mit „Breaking The Sound Barrier“ – Stimme für den Frieden und für Menschenrechte
Von Andreas Klamm Sabaot
New York City. 13. April 2010. Die weltweit beliebte Journalistin Amy Goodman feiert am 13. April in New York City in den Vereinigten Staaten von Amerika ihren 53. Geburtstag. Amy Goodman sendet täglich von Montag bis Freitag in englischer Sprache die Nachrichten-Magazin-Sendung „Democracy NOW!“, die in Nord-Amerika und weltweit bei mehr als 750 Radio- und Fernseh-Stationen gesendet wird.

Die Journalistin Amy Goodman hier in einer Aufnahme im Jahr 2008 in Schweden, berichtete auch im Jahr 2009 vom UN-Klima-Gipfel in Kopenhagen aus Dänemark. Foto: Andreas Klamm Sabaot
Amy Goodman ist seit vielen Jahren bekannt, als eine investigative Journalistin, deren Markenzeichen, die Berichterstattung zu Krieg, Frieden und Menschenrechte ist. Zudem unterstützt die Journalistin unabhängige und alternative Rundfunk-Projekte in Nord-Amerika.
Nach dem Amy Goodman im Zusammenhang ihres Engagement und dem persönlichen Einsatz zur Freilassung zweier Journalisten-Kollegen und Kolleginnen, die in den Vereinigten Staaten von Amerika im September 2008 verhaftet wurden, selbst verhafte wurde, setzten sich innerhalb von rund 48 Stunden weltweit mehr als 60.000 Menschen mittels Petition bei den U.S.-Behörden für die sofortige Freilassung der weltweit beliebten Journalistin und deren Kollegen des Fernseh-Produktions-Teams von Democracy NOW! ein.
Für ihre journalistische Arbeiten, zum Teil auch in tödlicher Gefahr, hat die international angesehene Journalistin mehr als 25 international anerkannte Journalisten-Preise, wie etwa auch dem John F. Kennedy Memorial Award, den Communication for Peace Award und als erste Journalistin in der Welt im Dezember 2008 in Stockholm in Schweden den von Jakob von Uexkuell ins Leben gerufenen Right Livelihood Award erhalten, welcher auch als Alternativer Nobel-Preis bekannt ist.
Die Journalistin ist Mitbegründerin von Democracy NOW !, ein Fernseh-Nachrichten-Magazin, das im Jahr 1996 gegründet wurde. Democracy NOW! ist täglich auch im Internet bei www.democracynow.org zu sehen.
Amy Goodman veröffentlichte unter anderem auch vier Bücher: 2004 — The Exception to the Rulers: Exposing Oily Politicians, War Profiteers, and the Media That Love Co-Autor ist der Mother Jones-Reporter David Goodman, der Bruder der Journalistin. (ISBN 1-4013-0799-X)
2006 — Static: Government Liars, Media Cheerleaders, and the People who Fight Back , Co-Autor: David Goodman, (ISBN 1-4013-0293-9)
2008 — Standing up to the Madness: Ordinary Heroes in Extraordinary Times, Co-Autor: David Goodman, (SBN 1-4013-2288-3). Das Buch war auch in der New York Times Bestseller Liste.
2009 — Breaking the Sound Barrier, mit einem Vorwort des Journalisten Bill Moyers, (ISBN 1-931859-99-X).
Zudem führte die ehemalige Studentin der HARVARD Universität und Journalistin auch Regie in amerikanischen Film-Projekten.
Angehörige der amerikanisch-jüdischen Journalistin wurden in der Nazi-Dikatutur in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 ermordet. Die Sendung Democracy NOW! wird von Amy Goodman und Juan Gonazlez moderiert. Amy Goodman bezeichnet sich selbst als säkuläre Jüdin und Journalistin. Der Vater von Amy Goodman arbeitete als Augenarzt.
Über das Leben, Wirken und arbeiten sind im Jahr 2009 in Frankreich zwei Bücher zu Amy Goodman von einem französisch-deutschen Journalisten, Rundfunk-Journalist und Autor geschrieben, veröffentlicht worden:
In Frankreich ist das Buch mit dem Titel: Liberty, Peace and Media: Amy Goodman And The Freedom Of The Press – Excellent Journalists In Extraordinary Times, Books on Demand Gmbh; Paris, France; Februar 2009, 276 Seiten, in englischer und deutscher Sprache erschienen (ISBN-10: 2-8106-0269-7 , ISBN-13: 978-2-8106-0269-8).
In Deutschland wurde das Buch mit dem Titel Liberty, Peace and Media: Amy Goodman – Excellent Journalists In Extraordinary Times, Books on Demand Gmbh; Norderstedt, Deutschland, Februar 2009, 264 Seiten, in deutscher und englischer Sprache (ISBN-10: 3-8370-7473-0, ISBN-13: 978-383707473) veröffentlicht.
Die Bücher würdigen nicht nur das Leben und Wirken der jüdisch-amerikanischen Journalistin sondern auch das Engagement einer Vielzahl weiterer Journalisten in aller Welt für die Freiheit der Presse.
Die Bücher von Amy Goodman und über das Leben und Wirken und Arbeiten von Amy Goodman sind auch in Online-Buch-Handlungen wie im Beispiel www.amazon.de, www.libri.de beziehbar.
Wer die Journalistin und ihre Arbeit und das Democracy NOW! -Magazin zum Geburtstag der Journalist auch finanziell unterstützen will, kann dies direkt bei Democracy NOW im Internet erreichbar bei http://www.democracynow.org/about/staff .
Sunday, April 11, 2010
Jüdische Kultur und Leben: Stimme der überlebenden Menschen – Gedenken an 6 Millionen getötete Menschen
Jüdische Kultur und Leben: Stimme der überlebenden Menschen – Gedenken an 6 Millionen getötete Menschen
YOM HASHOAH – Gedenken – Erinnern – Mahnen – Lernen und Wirken für eine bessere Welt
Von Andreas Klamm Sabaot
New York City / London / Jerusalem. 11. April 2010 / Nissan 27, 5770. In einem Zeit-Rahmen von 24 Stunden werden die Namen von vielen, sehr vielen Opfern des Holocaust verlesen, in Gedenken an das historisch Geschehene während der Diktatur des Nazi-Terror-Regimes in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945. Dies geschieht zum 27. Nissan 5770, das entspricht in Deutschland dem 11. April 2010 zu Yom Hashoah, ein Gedenk-Tag, der den Millionen von Menschen in Deutschland als solcher oft nicht bekannt ist, weil es sich um einen jüdischen Gedenk-Tag handelt und über jüdische Kultur und Leben in Schulen allgemeiner Ausbildung oft kein Wissen über jüdische Kultur und Leben in Deutschland und in der Welt vermittelt wird.
Die überlebenden Menschen, Angehörige und Freunde verlesen an dem besonderen Gedenk-Tag, der seit 1953 in Israel und in jüdischen Gemeinden gehalten wird, einen Teil der Namen, soweit bekannt, der sechs Millionen Menschen, die während der Dikatur im Dritten Reich in Deuschland ermordet wurden. Damit wollen die Menschen die Geschehen aufarbeiten, aufmerksam machen auf die Gefahren „teuflicher Pläne“ der „orchestralen“ organisiserten Massen-Vernichtung. Der Gedenk-Tag an die Opfer, die im Holocaust ermordet wurden, dient den Menschen auch dazu für eine bessere Welt und Zukunft zu arbeiten und zu wirken. Möglicherweise geht es auch darum Antworten auf Fragen zu finden, wie können solche Ereignisse wie die Massen-Diskriminierung, die Massen-Entmenschlichung mit einer folgenden Massen-Vernichtung einer ganzen Gruppe von mehreren Millionen Menschen in einem Land aufgrund ihres Glaubens oder ihrer ethnischen Zugehörigkeit zu einem jüdischen, israelischen oder anderen Volk in der Gegenwart und in der Zukunft verhindert werden und wie können Alarm-Zeichen einer neuen sich anbahndenden Diktatur mit schrecklichen und Menschen-verachtenden Ausmaßen erkannt werden, etwa nach Krisen, wie damals 1929, als die weltlichen Finanz-Systeme von den Ereignissen einer Welt-Wirtschafts-Krise in ihren Fundamenten erschüttert wurden.
Im Jahr 1951 setzte sich David Ben-Gurion, der damalige Premier-Minister des damals neuen Staates von Israel nach dem Zweiten Welt-Krieg für einen speziellen Gedenk-Tag, gewidmet für alle Menschen, die im Holocaust ermordet und verfolgt wurden und für die überlebendenden Menschen und deren Angehörigen ein.
Der Gedenk-Tag trägt in der jüdischen Sprache den Namen Yom Hashoah Ve-Hagevurah, was in die englische Sprache mit „Day of the Holocaust and the Herorism“ und in die deutsche Sprache als „Tag des Holocaust und des Heldentum“ übersetzt werden kann.
Knapp zwei Jahre später, im Jahr 1953 beschloß der Knesset (die Gesetz-gebende Körperschaft in Israel) ein Gesetz, das den 27. Nissan zum Gedenk-Tag vorsieht.
Einigen Menschen ist das Wort Shoah bekannt, das im Synonym mit der wörtlichen Übersetzung als „Zerstörung und Katastrophe“ übersetzt werden kann.
Offiziell wird der Gedenk-Tag von den überlebenden Menschen im Staat Israel und in jüdischen Gemeinden in der ganzen Welt begangen. In den Gedenk-Veranstaltungen zu Yad Vashem, wird den Holocaust Märtyrern und der Helden mit Authorität in einem Nationalen Moment der Stille um 10.00 Uhr am Morgen des Tages gedacht. Im Anschluß ertönen die Luft-Alarm-Sirenen landesweit für zwei Minuten und damit werden alle Menschen in dramatischer Weise zum einem Stillstand und Innehalten gebracht. Alle Flaggen an öffentlichen Gebäuden befinden sich am Tag des Gedenken für die Holocaust-Opfer und deren überlebenden Angehörigen auf Halbmast.
Yom Hashoah wurde angenommen als Holocaust Memorial Day, in die deutsche Sprache übersetzt als „Holocaust Gedenk-Tag“ in nahezu allen jüdischen Gemeinden weltweit.
Einige streng traditionelle jüdische Gemeinden haben neben dem bereits bestehenden „Tag der Trauer“ noch einen „Tag für das Gebet“ hinzugefügt, die die Namen wie „Tenth of Tevet“ und „Tisha B’Av.“, tragen.
Viele jüdische Gemeinden begehen diese besonderen Tage mit einem speziellen „Holocaust Gedenk-Tag-Programm“, etwa der Lesung der Namen von bekannten Menschen, die in der deutschen Nazi-Diktatur in den Jahren 1933 bis 1945 getötet wurden, über einen Zeitrahmen von insgesamt 24 Stunden. Dazu werden auch überlebende Menschen eingeladen, die den Holocaust oder die Shoah überlebt haben und Ansprachen an die kommunalen oder regionalen Gemeinden gehalten.
Ausführliche und weitere Informationen sind unter anderem bei www.yadvashem.org zu finden
Der 27. Nissan des Jahres 5770 ist in Deutschland der 11. April 2010.
Wer die überlebenden und angehörigen Menschen von Holocaust-Opfern finanziell mit Spenden unterstützen will, kann beispielsweise an die jüdische Organisation Lema´an Zion, das bedeutet so viel wie um Zion´s Willen spenden. Das Spenden-Konto lautet, in Deutschland: Postbank, Frankfurt Nr. 3012 81-607, Bankleitzahl: 500 100 60. Das internationale jüdische Hilfs-Werk wurde 1972 von Dr. Herbert Hillel Goldberg gegründet und wirkt unter anderem in Israel und in Kanada. Der Vater des Gründers Dr. Herbert Hillel Goldberg wurde in der Gefangenschaft der Nationalsozialisten in Deutschland von den Nazis erschossen. Das internationale Hilfswerk Lema´an Zion hilft Menschen in Not und auch Menschen, die in diesen Tagen Opfer von Terror-Anschlägen, beispielsweise durch den Beschuß von Raketen oder durch Bomben-Anschläge werden.
Die Hilfs-Organisation Meir Panim (ausführliche Informationen hierzu bei http://www.meirpanim.org) verteilt täglich mehrere Tausend Mahlzeiten an arme und bedürftige Kinder, Jugendliche und alte Menschen. Viele davon sind auch überlebende Menschen des Holocaust. Spenden sind über die Internet-Seite der israelischen Hilfs-Organisation möglich. Meir Paninm bietet auch an Frauen in Not kostenfrei oder sehr günstige Mahlzeiten in den in Israel bekannten Suppenküchen.
Direkt in Deutschland helfen beispielsweise die jüdischen Organisationen Chabad Lubawitsch, unter anderem in Nürnberg und in München. Die Organisation stellt sich bei http://www.chabadgermany.com mit ihren Arbeiten vor.
Wer jüdische Menschen in Not direkt in Deutschland helfen will kann auch beispielsweise eine Spende an die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. machen. Ausführliche Informationen zur Zentralwohlfahrtstelle der Juden in Deutschland e. V. sind bei http://zwst.org zu finden.
Zudem gibt es zahlreiche weitere Hilfs-Organisationen, die oft auch bei Google.com zu finden sind.
YOM HASHOAH – Gedenken – Erinnern – Mahnen – Lernen und Wirken für eine bessere Welt
Von Andreas Klamm Sabaot
New York City / London / Jerusalem. 11. April 2010 / Nissan 27, 5770. In einem Zeit-Rahmen von 24 Stunden werden die Namen von vielen, sehr vielen Opfern des Holocaust verlesen, in Gedenken an das historisch Geschehene während der Diktatur des Nazi-Terror-Regimes in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945. Dies geschieht zum 27. Nissan 5770, das entspricht in Deutschland dem 11. April 2010 zu Yom Hashoah, ein Gedenk-Tag, der den Millionen von Menschen in Deutschland als solcher oft nicht bekannt ist, weil es sich um einen jüdischen Gedenk-Tag handelt und über jüdische Kultur und Leben in Schulen allgemeiner Ausbildung oft kein Wissen über jüdische Kultur und Leben in Deutschland und in der Welt vermittelt wird.
Die überlebenden Menschen, Angehörige und Freunde verlesen an dem besonderen Gedenk-Tag, der seit 1953 in Israel und in jüdischen Gemeinden gehalten wird, einen Teil der Namen, soweit bekannt, der sechs Millionen Menschen, die während der Dikatur im Dritten Reich in Deuschland ermordet wurden. Damit wollen die Menschen die Geschehen aufarbeiten, aufmerksam machen auf die Gefahren „teuflicher Pläne“ der „orchestralen“ organisiserten Massen-Vernichtung. Der Gedenk-Tag an die Opfer, die im Holocaust ermordet wurden, dient den Menschen auch dazu für eine bessere Welt und Zukunft zu arbeiten und zu wirken. Möglicherweise geht es auch darum Antworten auf Fragen zu finden, wie können solche Ereignisse wie die Massen-Diskriminierung, die Massen-Entmenschlichung mit einer folgenden Massen-Vernichtung einer ganzen Gruppe von mehreren Millionen Menschen in einem Land aufgrund ihres Glaubens oder ihrer ethnischen Zugehörigkeit zu einem jüdischen, israelischen oder anderen Volk in der Gegenwart und in der Zukunft verhindert werden und wie können Alarm-Zeichen einer neuen sich anbahndenden Diktatur mit schrecklichen und Menschen-verachtenden Ausmaßen erkannt werden, etwa nach Krisen, wie damals 1929, als die weltlichen Finanz-Systeme von den Ereignissen einer Welt-Wirtschafts-Krise in ihren Fundamenten erschüttert wurden.
Im Jahr 1951 setzte sich David Ben-Gurion, der damalige Premier-Minister des damals neuen Staates von Israel nach dem Zweiten Welt-Krieg für einen speziellen Gedenk-Tag, gewidmet für alle Menschen, die im Holocaust ermordet und verfolgt wurden und für die überlebendenden Menschen und deren Angehörigen ein.
Der Gedenk-Tag trägt in der jüdischen Sprache den Namen Yom Hashoah Ve-Hagevurah, was in die englische Sprache mit „Day of the Holocaust and the Herorism“ und in die deutsche Sprache als „Tag des Holocaust und des Heldentum“ übersetzt werden kann.
Knapp zwei Jahre später, im Jahr 1953 beschloß der Knesset (die Gesetz-gebende Körperschaft in Israel) ein Gesetz, das den 27. Nissan zum Gedenk-Tag vorsieht.
Einigen Menschen ist das Wort Shoah bekannt, das im Synonym mit der wörtlichen Übersetzung als „Zerstörung und Katastrophe“ übersetzt werden kann.
Offiziell wird der Gedenk-Tag von den überlebenden Menschen im Staat Israel und in jüdischen Gemeinden in der ganzen Welt begangen. In den Gedenk-Veranstaltungen zu Yad Vashem, wird den Holocaust Märtyrern und der Helden mit Authorität in einem Nationalen Moment der Stille um 10.00 Uhr am Morgen des Tages gedacht. Im Anschluß ertönen die Luft-Alarm-Sirenen landesweit für zwei Minuten und damit werden alle Menschen in dramatischer Weise zum einem Stillstand und Innehalten gebracht. Alle Flaggen an öffentlichen Gebäuden befinden sich am Tag des Gedenken für die Holocaust-Opfer und deren überlebenden Angehörigen auf Halbmast.
Yom Hashoah wurde angenommen als Holocaust Memorial Day, in die deutsche Sprache übersetzt als „Holocaust Gedenk-Tag“ in nahezu allen jüdischen Gemeinden weltweit.
Einige streng traditionelle jüdische Gemeinden haben neben dem bereits bestehenden „Tag der Trauer“ noch einen „Tag für das Gebet“ hinzugefügt, die die Namen wie „Tenth of Tevet“ und „Tisha B’Av.“, tragen.
Viele jüdische Gemeinden begehen diese besonderen Tage mit einem speziellen „Holocaust Gedenk-Tag-Programm“, etwa der Lesung der Namen von bekannten Menschen, die in der deutschen Nazi-Diktatur in den Jahren 1933 bis 1945 getötet wurden, über einen Zeitrahmen von insgesamt 24 Stunden. Dazu werden auch überlebende Menschen eingeladen, die den Holocaust oder die Shoah überlebt haben und Ansprachen an die kommunalen oder regionalen Gemeinden gehalten.
Ausführliche und weitere Informationen sind unter anderem bei www.yadvashem.org zu finden
Der 27. Nissan des Jahres 5770 ist in Deutschland der 11. April 2010.
Wer die überlebenden und angehörigen Menschen von Holocaust-Opfern finanziell mit Spenden unterstützen will, kann beispielsweise an die jüdische Organisation Lema´an Zion, das bedeutet so viel wie um Zion´s Willen spenden. Das Spenden-Konto lautet, in Deutschland: Postbank, Frankfurt Nr. 3012 81-607, Bankleitzahl: 500 100 60. Das internationale jüdische Hilfs-Werk wurde 1972 von Dr. Herbert Hillel Goldberg gegründet und wirkt unter anderem in Israel und in Kanada. Der Vater des Gründers Dr. Herbert Hillel Goldberg wurde in der Gefangenschaft der Nationalsozialisten in Deutschland von den Nazis erschossen. Das internationale Hilfswerk Lema´an Zion hilft Menschen in Not und auch Menschen, die in diesen Tagen Opfer von Terror-Anschlägen, beispielsweise durch den Beschuß von Raketen oder durch Bomben-Anschläge werden.
Die Hilfs-Organisation Meir Panim (ausführliche Informationen hierzu bei http://www.meirpanim.org) verteilt täglich mehrere Tausend Mahlzeiten an arme und bedürftige Kinder, Jugendliche und alte Menschen. Viele davon sind auch überlebende Menschen des Holocaust. Spenden sind über die Internet-Seite der israelischen Hilfs-Organisation möglich. Meir Paninm bietet auch an Frauen in Not kostenfrei oder sehr günstige Mahlzeiten in den in Israel bekannten Suppenküchen.
Direkt in Deutschland helfen beispielsweise die jüdischen Organisationen Chabad Lubawitsch, unter anderem in Nürnberg und in München. Die Organisation stellt sich bei http://www.chabadgermany.com mit ihren Arbeiten vor.
Wer jüdische Menschen in Not direkt in Deutschland helfen will kann auch beispielsweise eine Spende an die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. machen. Ausführliche Informationen zur Zentralwohlfahrtstelle der Juden in Deutschland e. V. sind bei http://zwst.org zu finden.
Zudem gibt es zahlreiche weitere Hilfs-Organisationen, die oft auch bei Google.com zu finden sind.
Friday, December 25, 2009
Obdachlos: Junge Mutter bringt Baby im Stall zur Welt
Obdachlos: Junge Mutter bringt Baby im Stall zur Welt
Von Andreas Klamm – Sabaot, Nachrichten-Korrespondent
Bethlehem / Israel. 24. Dezember 2009. Eine junge Mutter Maria Ariel (*Name von der Redaktion geändert) und ihr junger Ehemann Josef, haben im jüdischen Land in einer Stadt Davids, in Bethlehem in einem Stall ein Baby zur Welt gebracht.
Das junge Ehepaar Joseph Ariel (*Namen von der Redaktion geändert) aus Galiläa und Maria Ariel reisten in die Stadt zur angeordneten Volkszählung um sich „schätzen“ oder zählen zu lassen. Alle Versuche eine Unterkunft zu finden oder zumindest für die Geburt eine Herberge zu finden, seien gescheiert, berichteten mehrere Zeugen.
Daraufhin hat die bislang hochschwangere, junge Maria ihr Kind in einem Stall geboren. Nach der Geburt, soll die junge, faktisch obdachlose Mutter, ihr Kind, einen Sohn, dem es den Umständen entsprechend gut gehe, in Windeln in eine Krippe gelegt haben.
Hirten, die in der Gegend auf den Felden ihre Herde hüteten, wurden Zeugen dieser und weiterer sonderbarer Ereignisse. Ein Zeuge spricht mit gedrückter Stimme: „Es trat ein Engel des HERRN zu den Hirten und die Klarheit des HERRN leuchtete so sehr um uns, dass wir uns sehr fürchteten.“.
Doch der Engel sagte: „Fürchtet euch nicht! Siehe, ich verkündige euch große Freude, die allem Volk widerfahren wird; denn euch ist heute der Heiland geboren, welcher ist Christus, der HERR, in der Stadt Davids.“
Der Engel habe von einem Zeichen gesprochen und soll darüber informiert haben, dass die Hirten ein Kind in Windeln gewickelt in einer Krippe liegend finden werden.
Ein Autor und Arzt, Lukas Adriel (*Name von der Redaktion geändert), berichtete, dass sich um den Engel eine Menge der himmlischen Herrscharen versammelt haben solle, die Gott lobten und so wörtlich sprachen: „Ehre sei Gott in der Höhe und Frieden auf Erden und den Menschen ein Wohlgefallen.“
Nach dem die Engel in Richtung Himmel fuhren, beschlossen die Hirten schnell nach Bethlehem zu gehen um die „Geschichte zu sehen, die da geschehen ist, die ihnen der HERR kundgetan hat“. Bei ihrer Ankunft im Stall von Bethlehem fanden die Hirten das junge Ehepaar Maria und Joseph mit einem Kind in der Krippe liegend.
Die Hirten teilten dem Ehepaar, die von dem Engel erklärten Informationen, die über dieses Kind gesagt wurden, mit. Weitere Zeugen wunderten sich über die Informationen der Hirten. Die junge Mutter Maria soll, einem Bericht zufolge, über die Worte sehr in „ihrem Herzen bewegt worden sein“.
Die Hirten seien wieder zu ihrer Herde zurückgehrt und sollen Gott gepriesen und gelobt für alles, was sie gehört und gesehen hatten, wie denn zu ihnen gesagt wurde.
Die Geschichte des jungen Ehepaares wurde weltweit bekannt, nach dem Spekulationen darüber entstanden sind, dass Josef, der Ehemann von Maria, nach mehrfach bestätigten Angaben von weiteren Zeugen, nicht der Vater des „Krippen-Kindes von Bethlehem“ sein soll.
Perspektiven und Reaktionen von Behörden-Mitarbeiterinnen in Deutschland
Ob es sich bei dem Bericht um eine „konspirative Verschwörungs-Theroie“ handeln könnte, konnte möglicherweise von Beamten und Beamtinnen des Landeskriminalamtes noch nicht ermittelt werden. Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes teilte mit: „Für uns ist eine Notlage des Ehepaares nicht erkennbar. Der Vater soll Geld mit Western Union senden. Bei der Vergabe von Steuergeldern, gelten „restriktive Entscheidungsgründe“.
Zwecks weiterer Ermittlungen wurden möglicherweise mehrere Beamte des Landeskriminalamtes nach Bethelelm gesendet. Ein Sprecher der ARGE (Arbeitsgemeinschaft zur Bewilligung von Sozial-Geld-Zahlungen) erklärte: „Die Behörden prüfen zur Zeit eine Kürzung der Sozialleistungen für die junge Mutter Maria und den Ehemann Josef. Das junge Ehepaar hat die ARGE über die Möglichkeit der Geburt eines Baby´s im Stall nicht rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.“ Es gelte grundsätzlich einen Sozialleistungs-Missbrauch zu verhindern. Die Geburt eines Baby´s im Stall von Bethlehelm habe die zuständige ARGE zuvor nicht genehmigt.
Weitere Berichte folgen, sobald nähere Informationen zu den Ereignissen vorliegen.
Die Ereignisse seien nach überlieferten Informationen bereits vor rund 2009 Jahren in Bethlehem geschehen. Bei dem Bericht handelt es sich um Ereignisse, die in ähnlicher Weise in der Bibel, Neues Testament, im Evangelium nach Lukas berichtet wurden und modifiziert auf neuzeitliche Entwicklungen in Deutschland, speziell für die Leser und Leserinnen in Deutschland, geschrieben und veröffentlicht wurden.
Quelle: Bibel, Neues Testament Evangelium nach Lukas, Kapitel 2
http://www.ifnd734.org/biblegerman/B42C002.htm
Von Andreas Klamm – Sabaot, Nachrichten-Korrespondent
Bethlehem / Israel. 24. Dezember 2009. Eine junge Mutter Maria Ariel (*Name von der Redaktion geändert) und ihr junger Ehemann Josef, haben im jüdischen Land in einer Stadt Davids, in Bethlehem in einem Stall ein Baby zur Welt gebracht.
Das junge Ehepaar Joseph Ariel (*Namen von der Redaktion geändert) aus Galiläa und Maria Ariel reisten in die Stadt zur angeordneten Volkszählung um sich „schätzen“ oder zählen zu lassen. Alle Versuche eine Unterkunft zu finden oder zumindest für die Geburt eine Herberge zu finden, seien gescheiert, berichteten mehrere Zeugen.
Daraufhin hat die bislang hochschwangere, junge Maria ihr Kind in einem Stall geboren. Nach der Geburt, soll die junge, faktisch obdachlose Mutter, ihr Kind, einen Sohn, dem es den Umständen entsprechend gut gehe, in Windeln in eine Krippe gelegt haben.
Hirten, die in der Gegend auf den Felden ihre Herde hüteten, wurden Zeugen dieser und weiterer sonderbarer Ereignisse. Ein Zeuge spricht mit gedrückter Stimme: „Es trat ein Engel des HERRN zu den Hirten und die Klarheit des HERRN leuchtete so sehr um uns, dass wir uns sehr fürchteten.“.
Doch der Engel sagte: „Fürchtet euch nicht! Siehe, ich verkündige euch große Freude, die allem Volk widerfahren wird; denn euch ist heute der Heiland geboren, welcher ist Christus, der HERR, in der Stadt Davids.“
Der Engel habe von einem Zeichen gesprochen und soll darüber informiert haben, dass die Hirten ein Kind in Windeln gewickelt in einer Krippe liegend finden werden.
Ein Autor und Arzt, Lukas Adriel (*Name von der Redaktion geändert), berichtete, dass sich um den Engel eine Menge der himmlischen Herrscharen versammelt haben solle, die Gott lobten und so wörtlich sprachen: „Ehre sei Gott in der Höhe und Frieden auf Erden und den Menschen ein Wohlgefallen.“
Nach dem die Engel in Richtung Himmel fuhren, beschlossen die Hirten schnell nach Bethlehem zu gehen um die „Geschichte zu sehen, die da geschehen ist, die ihnen der HERR kundgetan hat“. Bei ihrer Ankunft im Stall von Bethlehem fanden die Hirten das junge Ehepaar Maria und Joseph mit einem Kind in der Krippe liegend.
Die Hirten teilten dem Ehepaar, die von dem Engel erklärten Informationen, die über dieses Kind gesagt wurden, mit. Weitere Zeugen wunderten sich über die Informationen der Hirten. Die junge Mutter Maria soll, einem Bericht zufolge, über die Worte sehr in „ihrem Herzen bewegt worden sein“.
Die Hirten seien wieder zu ihrer Herde zurückgehrt und sollen Gott gepriesen und gelobt für alles, was sie gehört und gesehen hatten, wie denn zu ihnen gesagt wurde.
Die Geschichte des jungen Ehepaares wurde weltweit bekannt, nach dem Spekulationen darüber entstanden sind, dass Josef, der Ehemann von Maria, nach mehrfach bestätigten Angaben von weiteren Zeugen, nicht der Vater des „Krippen-Kindes von Bethlehem“ sein soll.
Perspektiven und Reaktionen von Behörden-Mitarbeiterinnen in Deutschland
Ob es sich bei dem Bericht um eine „konspirative Verschwörungs-Theroie“ handeln könnte, konnte möglicherweise von Beamten und Beamtinnen des Landeskriminalamtes noch nicht ermittelt werden. Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes teilte mit: „Für uns ist eine Notlage des Ehepaares nicht erkennbar. Der Vater soll Geld mit Western Union senden. Bei der Vergabe von Steuergeldern, gelten „restriktive Entscheidungsgründe“.
Zwecks weiterer Ermittlungen wurden möglicherweise mehrere Beamte des Landeskriminalamtes nach Bethelelm gesendet. Ein Sprecher der ARGE (Arbeitsgemeinschaft zur Bewilligung von Sozial-Geld-Zahlungen) erklärte: „Die Behörden prüfen zur Zeit eine Kürzung der Sozialleistungen für die junge Mutter Maria und den Ehemann Josef. Das junge Ehepaar hat die ARGE über die Möglichkeit der Geburt eines Baby´s im Stall nicht rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.“ Es gelte grundsätzlich einen Sozialleistungs-Missbrauch zu verhindern. Die Geburt eines Baby´s im Stall von Bethlehelm habe die zuständige ARGE zuvor nicht genehmigt.
Weitere Berichte folgen, sobald nähere Informationen zu den Ereignissen vorliegen.
Die Ereignisse seien nach überlieferten Informationen bereits vor rund 2009 Jahren in Bethlehem geschehen. Bei dem Bericht handelt es sich um Ereignisse, die in ähnlicher Weise in der Bibel, Neues Testament, im Evangelium nach Lukas berichtet wurden und modifiziert auf neuzeitliche Entwicklungen in Deutschland, speziell für die Leser und Leserinnen in Deutschland, geschrieben und veröffentlicht wurden.
Quelle: Bibel, Neues Testament Evangelium nach Lukas, Kapitel 2
http://www.ifnd734.org/biblegerman/B42C002.htm
Sunday, November 22, 2009
Presse-Freiheit: Online-Zeitung SCHARF LINKS bittet um Solidarität
Presse-Freiheit: Online-Zeitung SCHARF LINKS bittet um Solidarität
Düsseldorf / Köln (and). 22. November 2009. Nach dem die Online-Zeitung SCHARF LINKS einen Strafbefehl ohne Gerichts-Verhandlung über 12.000 Euro erhalten hat, bittet die Online-Zeitung SCHARF LINKS dringend um Solidarität und Unterstützung.
Der Online-Zeitung wird mit einer Verleumdungs-Klage im Zusammenhang mit einer Prozess-Bericht-Erstattung gedroht.
Die Redaktion der Online-Zeitung SCHARF LINKS teilte mit, dass der Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf eine Verleumdungsklage gegen ‚scharf-links'- Herausgeberin Edith Bartelmus-Scholich eingereicht hat.
Hintergrund ist, dass ‚scharf-links' regelmäßig die Berichte der Roten Hilfe Düsseldorf-Mönchengladbach zum Prozess gegen Faruk Ereren veröffentlicht hat. In einem dieser Berichte beanstandet das OLG EINEN SATZ in dem nach Darstellung des Gerichtes eine Tatsache von den Prozessbeobachtern falsch dargestellt sei.
Weitere und ausführliche Informationen bei:
http://www.scharf-links.de und bei
http://www.scharf-links.de/61.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=7355&tx_ttnews[backPid]=60&cHash=fdaf74caea
Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters
international media project for human rights
New York - Paris
www.radiotvinfo.org
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
www.humanrightsreporters.wordpress.com
Düsseldorf / Köln (and). 22. November 2009. Nach dem die Online-Zeitung SCHARF LINKS einen Strafbefehl ohne Gerichts-Verhandlung über 12.000 Euro erhalten hat, bittet die Online-Zeitung SCHARF LINKS dringend um Solidarität und Unterstützung.
Der Online-Zeitung wird mit einer Verleumdungs-Klage im Zusammenhang mit einer Prozess-Bericht-Erstattung gedroht.
Die Redaktion der Online-Zeitung SCHARF LINKS teilte mit, dass der Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf eine Verleumdungsklage gegen ‚scharf-links'- Herausgeberin Edith Bartelmus-Scholich eingereicht hat.
Hintergrund ist, dass ‚scharf-links' regelmäßig die Berichte der Roten Hilfe Düsseldorf-Mönchengladbach zum Prozess gegen Faruk Ereren veröffentlicht hat. In einem dieser Berichte beanstandet das OLG EINEN SATZ in dem nach Darstellung des Gerichtes eine Tatsache von den Prozessbeobachtern falsch dargestellt sei.
Weitere und ausführliche Informationen bei:
http://www.scharf-links.de und bei
http://www.scharf-links.de/61.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=7355&tx_ttnews[backPid]=60&cHash=fdaf74caea
Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters
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Sunday, November 15, 2009
Eidesstattliche Versicherung: Suche nach seit 1945 vermissten Großvater
Eidesstattliche Versicherung:
Suche nach seit 1945 vermissten Großvater
Berlin (red). Im Rahmen der Suche nach seinem französischen Großvater Haedi Sabaot hat der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor Andreas Klamm – Sabaot eine neue Versicherung an Eides Statt abgeben müssen. Zugleich sind alle Richter und Richterinnen, alle Polizei-Beamte und Polizei-Beamtinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen und Staatsanwälte und Staatanwältinnen in Deutschland ÖFFENTLICH dazu aufgefordert auch nur bei geringstem Zweifel an der RICHTIGKEIT der in der EIDESSTATTLICHEN VERSICHERUNG gemachten Angaben unverzüglich STRAFANZEIGE und die notwendigen Ermittlungsverfahren gegen Andreas Klamm – Sabaot einzuleiten.
Die Eidesstattliche Versicherung in der französisch-deutsche Journalist Andreas Klamm – Sabaot, öffentlich behauptet angeblich einen französischen Großvater Haedi Sabaot zu haben, der seit 1945 vermisst werde, wurde heute bereits an das Landeskriminalamt (LKA) in Berlin und an die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe übermittelt.
Die Eidesstattliche Versicherung, die der Journalist heute abgeben musste im Rahmen der Suche nach dem seit 1945 vermissten französischen Offizier HAEDI SABAOT lautet wie folgt:
To Whom It May
Concern
Zur Vorlage öffentlich, Polizei,
Staatsanwaltschaften,
Generalbundesanwaltschaft
Gericht, Behörden
Europäischer Gerichtshof für die Menschenrechte
U.N. General-Sekretär Ban Ki-Moon
U.S. Supreme Court
U.S. Präsident Barack H. Obama
OSCE
PRESSE, Film, Funk, Fernsehen
national und international
§ 156 Falsche Versicherung an Eides Statt, Strafgesetzbuch
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Über die strafrechtlichen Folgen einer ABGABE einer FALSCHEN EIDESSTATTLICHEN, VERSICHERUNG, wurde ich Andreas Klamm, geboren am 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein belehrt !
Öffentliche Versicherung an Eides Statt
Hiermit, erkläre ich, Andreas Klamm ( - Sabaot), Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Fernseh- Radio- und Medien-Produzent, geboren iam 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein, Nackomme des französischen Offiziers und französischen Staatsbürgers Haedi Sabaot, öffentlich im Rahmen der nachfolgenden Versicherung an Eides Statt folgende Dinge.
Personal-Ausweis No. 2252125076
Personen-Kennziffer: 06 02 68 K 4141 6 / Deutsche Bundeswehr / Luftwaffe
Steuernummer: Umsatz-Steuer-Ident-No. DE 258678726
1.Über die Folgen einer FALSCHEN ABGABE einer Versicherung an Eides Statt wurde ich schriftlich informiert.
Öffentliche Erklärung einer Versicherung an Eides Statt
1.Mein Name ist Andreas Klamm.
2.Im Hauptberuf arbeite ich als Französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor und Buch-Autor von insgesamt 7 Büchern, sechs Bücher davon mit ISBN-Nummer. Die Bücher sind zu den Themen Politik, Soziales, Gesellschaft und Menschenrechte von mir geschrieben, verfasst und wurden von Verlagen veröffentlicht. Zudem arbeite ich an weiteren Büchern in englischer und deutscher Sprache.
3.Seit Jahren nutze ich mehrere Künstlernamen. Den Namen Andreas Klamm – Sabaot nutze ich öffentlich in Erinnerung und Würdigung meines französischen Großvaters, der seit 1945 nach dem Ende des 2. Welt-Krieges vermisst wird.
4.Einer meiner Großväter -müttlerlicherseits- ist der französische Staatsbürger und Offizier Haedi Sabaot. Er war Offizier des 5ème Regiment Du Cuirrassiers, 5tes Kürassier-Regiment, stationiert in Kaiserslautern in Deutschland bis 1992. Mein Großvater war 1945 in Kaiserlautern stationiert und verliebte sich in meine Großmutter Martha Maier. Anfang Mai 1946 entstand aus der Liebe dieser zweier Menschen die Geburt meiner Mutter.
Ich bin der Enkel-Sohn des französischen Offiziers Haedi Sabaot. Soweit mir bekannt steht mir damit nach französischen Rechten auch die französische Staatsbürgerschaft zu, was mir ein wichtiges Anliegen ist, da ich mich mehr mit Frankreich verbunden fühle als mit Deutschland. Soweit nach meinen Recherchen seit 1984 bekannt, war mein Großvater ein Afrikaner. In einem Brief schrieb 1963 meine Großmutter, dass ihr Geliebter, mein Großvater in Tunis, Tunesien in Nord-Afrika geboren wurde. Soweit mir bekannt ist Nord-Afrika ein Teil von Afrika und nicht von Deutschland. Damit müsste ich faktisch betrachtet ein afrikanisch-deutscher Bürger sein, zugleich, da mein Großvater französischer Staatsbürger ist, auch ein französisch-deutscher Bürger und zugleich damit auch ein bi-nationaler Bürger.
Im Rahmen meiner internationalen SUCHEN nach meiner eigenen Großmutter Martha Maier (aus Kaiserslautern) war ich 1987, DANK an die Australische Botschaft, erfolgreich in Australien, im State of Victoria in der Stadt ALTONA, vielmmehr konnte dort meine Großmutter finden.Meine Großmuttter ist leider gestorben. Meinen Großvater HAEDI SABAOT suche ich bereits ebenso seit 1984. Weshalb alle Hilfs-Gesuche meinerseits auch durch deutsche Behörden abglehnt werden, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich bin nur ein Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Moderator, Buch-Autor, Verleger, Herausgeber, Fernseh- Radio- und Film-Produzent mit 25 Jahren Berufserfahrung und staatlich geprüfter GESUNDHEITS- und Krankenpfleger mit 16 Jahren Berufs-Erfahrung, Nachrichten-Korrespondent, Missionar und Missions-Leitung der Vertretung für Groß Britannien und der Vertretung für Deutschland der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, natürlich kenne ich NICHT alle deutschen Gesetze.
Wenn ich alle Gesetze auswendig kennen würde, würde ich vermutlich Jura studieren und vermutlich dann auch Rechtsanwalt werden. Doch soweit mir bekannt, ist die SUCHE nach meinem eigenen Großvater, sprich die Suche nach Familien-Angehörigen, die seit 1945 in der Folge des Zweiten Welt-Krieges vermisst werden KEINE STRAFTAT in Deutschland oder in anderen Ländern. Weshalb mich tatsächlich schon mehrere Menschen daran hindern wollten, diese Informationen, die einem kleinen Teil der Wahrheit entsprechen, zu veröffentlichen, ist mir NICHT bekannt ! Weshalb diese Angaben von mir nicht “bekannten Zeugen” aus Ludwigshafen am Rhein und in der Nähe in FRAGE gestellt werden ist mir nicht bekannt.
Mein Großvater, HAEDI SABAOT war Offizier der Französischen Armee und ist französischer Staatsbürger. Er ist in Afrika geboren und verliebte sich in eine deutsche Frau, meine Großmutter MARTHA MAIER, vermutlich im AUGUST 1945. Das war keine Straftat und ist soweit mir bekannt keine Straftat. Weshalb mir die französische Regierung die französische Staatsbürgerschaft NICHT gewährt, entzieht sich meiner Kenntnis. Da ich mir nur schwer vorstellen kann aus Glaubens- Gewissens- und religiösen und POLITISCHEN Gründen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten, habe ich Antrag auf die Amerikanische Staatsbürgerschaft gestellt. Als eine Kompromiss-Lösung betrachte ich eine Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft. Dies muss ich auch durch einen Anwalt prüfen lassen, da mir zur Zeit nicht bekannt ist, wozu die deutsche Staatsbürgerschaft für mich gut sein soll.
Ich betrachte mich seit 1986 als kosmopolitisch denkender Welt-Bürger und meine Verbundenheit zu Menschen in den Vereinigten Staaten von Amerika und einigen anderen Ländern ist um ein VIELFACHSES höher, als zu irgendwelchen Menschen in Deutschland. Mein Ziel ist es dem wunderbaren und schönen Beispiel meiner Großmutter Martha Maier zu folgen und in absehbarer Zeit aus Deutschland auszuwandern, bzw. Deutschland zu verlassen. Meine Großmutter reiste keine einzige Sekunde mehr nach Deutschland. Sie wurde heftig angegriffen im Jahr 1945 und folgende bis 1950, als diese Deutschland für immer verlassen hat, soweit mir bekannt wurde, sogar aus den Reihen eigener Verwandter, die 1945, noch von der Rassen-Lehre, den Einflüssen der Rasse-Hygiene-Gesetze, Feindlichkeit gegenüber Juden, Christen und vom Menschen-verachtenden nationalsozialistischen Gedankengut unter der Führung des vielerorts so sehr geliebten Reichs-Führer und Kanzlers Adolf Hitler, Waffen-SS, SA und zahlreicher anderer Nazi-Organisationen geprägt waren, die intensiv für den deutschen End-Sieg und die Vernichtung aller Menschen jüdischen Glaubens, kämpften.
Den Menschen im Jahr 1945 nach der Kapitulation, kann man direkt vermutlich KEINEN Vorwurf machen, denn diese Menschen hatten in der Staats-Terror-Diktatur in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 kaum eine Chance sich der systematischen Verbreitung Menschen-Verachtender Ideologien zu entziehen, soweit mir heute bekannt. Die Anfeindungen heute, vielleicht weil ich NACHWEISBAR ein französisch-deutscher und tunesisch-deutscher Bürger bin, sind mir hingegen NICHT verständlich, es sei denn der Einfluss nationalsozialistischer Menschen-Verdachtender Ideologien hat noch rund 64 Jahre nach der Kapitulation vom 8. Mai 1945 Einfluss in Deutschland. Soweit mir bekannt, wurde durch die Alliierten Besatzungs-Truppen jedoch die Entnazifizierung angeordnet und damit sollte es, soweit mir heute bekannt auch KEIN Hass und Feindlichkeiten gegenüber bi-nationalen Bürgern in Deutschland geben. Doch genau solche zahlreichen Hass-Attacken muss ich seit mehreren Jahren in Deutschland GEGEN MEINEN FREIEN WILLEN erleben. Daher beabsichtigte ich Deutschland friedlich zu verlassen.
Wenn einige Nazis oder Faschisten an der kompletten Vernichtung aller Menschen jüdischen Glaubens und von Israel noch arbeiten sollten, so kann ich mich aus verständlichen Gründen NICHT an diesen Vorhaben beteiligen, da ich Menschen-verachtende rassistische, nationalsozialistische und faschistische Ideologien aus Glaubens- Gewissen- und religiösen und POLITISCHEN Gründen ABLEHNEN muss und zudem solche Vorhaben NICHT meinen Glaubens-Überzeugungen oder Weltanschauungen entsprechen.
Mir ist es immer noch sehr, sehr, sehr, wichtig, zu erfahren, was mit meinem Großvater Haedi Sabaot geschehen ist, der seit 1945 vermisst wird. Letzter mir bekannter Aufenthalts-Ort: Kaiserslautern, Deutschland, im Jahr 1945. Zudem suche ich Fotos von meinem Großvater. Mir ist als ehemaliger Armee-Angehöriger der Bundeswehr LUFTWAFFE bekannt, dass es keine Soldaten gibt, die NICHT auch mittels Foto registriert werden. Mir liegen U.S.-amerikanische Fotos aus 1945 vor, so glaube ich, dass es auch Fotos von meinem Großvater bei der Französischen Armee geben muss.
Um etwagige Miss-Verständnissse zu vermeiden an der ERNSTHAFTIGKEIT dieser Eidesstattlichen Versicherung, erfolgt hiermit OFFIZIELLE INKENNTNIS-SETZUNG und die Aufforderungen an alle Polizei-Beamte und Polizei-Beamtinnen, Richter und Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beim VORLIEGEN GERINGSTER ZWEIFEL an den von mir gemachten ANGABEN UNVERZÜGLICH bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe oder der nächstgelegenen POLIZEI-DIENST-STELLE „STRAFANZEIGE wegen des VERDACHTS einer falschen ABGABE einer EIDESSTATTLICHEN VERSICHERUNG“ zu erstatten und die notwendigen Ermittlungs-Verfahren einzuleiten. Unterschrieben und gezeichnet am 15. November 2009, Ludwigshafen am Rhein, Deutschland:
Andreas Klamm – Sabaot
French-German Journalist, broadcast journalist, author, nurse (R.N.), director, missionary and news-correspondent
Französich-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Missionar und Missions-Leitung
www.andreasklamm.de.be
http://andreasklamm.radiotvinfo.org
www.andreasklamm.blogspot.com
Andreas Klamm - Sabaot
French-German Journalist, Broadcast journalist, author, nurse (R.N.), paramedic, director, missionary and news correspondent
Französisch-deutscher Journalist, staatl. geprft.Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Missions-Leitung, Missionar, Nachrichten-Korrespondent
c/o
Schillerstr. 31
D 67141 Neuhofen
Deutschland
(Germany)
c/o
160 Greenford Road
Sudbury Hill – London
HA13QS
United Kingdom
Tel. 0049 6236 416 802
Tel. 0049 62 36 48 90 44
Fax.001 503 212 6883 (U.S.A.)
email:
andreasklamm@hotmail.com
November 15, 2009
Steuernummer: Umsatz-Steuer-Ident-No. DE 258678726
Suche nach seit 1945 vermissten Großvater
Berlin (red). Im Rahmen der Suche nach seinem französischen Großvater Haedi Sabaot hat der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor Andreas Klamm – Sabaot eine neue Versicherung an Eides Statt abgeben müssen. Zugleich sind alle Richter und Richterinnen, alle Polizei-Beamte und Polizei-Beamtinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen und Staatsanwälte und Staatanwältinnen in Deutschland ÖFFENTLICH dazu aufgefordert auch nur bei geringstem Zweifel an der RICHTIGKEIT der in der EIDESSTATTLICHEN VERSICHERUNG gemachten Angaben unverzüglich STRAFANZEIGE und die notwendigen Ermittlungsverfahren gegen Andreas Klamm – Sabaot einzuleiten.
Die Eidesstattliche Versicherung in der französisch-deutsche Journalist Andreas Klamm – Sabaot, öffentlich behauptet angeblich einen französischen Großvater Haedi Sabaot zu haben, der seit 1945 vermisst werde, wurde heute bereits an das Landeskriminalamt (LKA) in Berlin und an die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe übermittelt.
Die Eidesstattliche Versicherung, die der Journalist heute abgeben musste im Rahmen der Suche nach dem seit 1945 vermissten französischen Offizier HAEDI SABAOT lautet wie folgt:
To Whom It May
Concern
Zur Vorlage öffentlich, Polizei,
Staatsanwaltschaften,
Generalbundesanwaltschaft
Gericht, Behörden
Europäischer Gerichtshof für die Menschenrechte
U.N. General-Sekretär Ban Ki-Moon
U.S. Supreme Court
U.S. Präsident Barack H. Obama
OSCE
PRESSE, Film, Funk, Fernsehen
national und international
§ 156 Falsche Versicherung an Eides Statt, Strafgesetzbuch
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Über die strafrechtlichen Folgen einer ABGABE einer FALSCHEN EIDESSTATTLICHEN, VERSICHERUNG, wurde ich Andreas Klamm, geboren am 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein belehrt !
Öffentliche Versicherung an Eides Statt
Hiermit, erkläre ich, Andreas Klamm ( - Sabaot), Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Fernseh- Radio- und Medien-Produzent, geboren iam 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein, Nackomme des französischen Offiziers und französischen Staatsbürgers Haedi Sabaot, öffentlich im Rahmen der nachfolgenden Versicherung an Eides Statt folgende Dinge.
Personal-Ausweis No. 2252125076
Personen-Kennziffer: 06 02 68 K 4141 6 / Deutsche Bundeswehr / Luftwaffe
Steuernummer: Umsatz-Steuer-Ident-No. DE 258678726
1.Über die Folgen einer FALSCHEN ABGABE einer Versicherung an Eides Statt wurde ich schriftlich informiert.
Öffentliche Erklärung einer Versicherung an Eides Statt
1.Mein Name ist Andreas Klamm.
2.Im Hauptberuf arbeite ich als Französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor und Buch-Autor von insgesamt 7 Büchern, sechs Bücher davon mit ISBN-Nummer. Die Bücher sind zu den Themen Politik, Soziales, Gesellschaft und Menschenrechte von mir geschrieben, verfasst und wurden von Verlagen veröffentlicht. Zudem arbeite ich an weiteren Büchern in englischer und deutscher Sprache.
3.Seit Jahren nutze ich mehrere Künstlernamen. Den Namen Andreas Klamm – Sabaot nutze ich öffentlich in Erinnerung und Würdigung meines französischen Großvaters, der seit 1945 nach dem Ende des 2. Welt-Krieges vermisst wird.
4.Einer meiner Großväter -müttlerlicherseits- ist der französische Staatsbürger und Offizier Haedi Sabaot. Er war Offizier des 5ème Regiment Du Cuirrassiers, 5tes Kürassier-Regiment, stationiert in Kaiserslautern in Deutschland bis 1992. Mein Großvater war 1945 in Kaiserlautern stationiert und verliebte sich in meine Großmutter Martha Maier. Anfang Mai 1946 entstand aus der Liebe dieser zweier Menschen die Geburt meiner Mutter.
Ich bin der Enkel-Sohn des französischen Offiziers Haedi Sabaot. Soweit mir bekannt steht mir damit nach französischen Rechten auch die französische Staatsbürgerschaft zu, was mir ein wichtiges Anliegen ist, da ich mich mehr mit Frankreich verbunden fühle als mit Deutschland. Soweit nach meinen Recherchen seit 1984 bekannt, war mein Großvater ein Afrikaner. In einem Brief schrieb 1963 meine Großmutter, dass ihr Geliebter, mein Großvater in Tunis, Tunesien in Nord-Afrika geboren wurde. Soweit mir bekannt ist Nord-Afrika ein Teil von Afrika und nicht von Deutschland. Damit müsste ich faktisch betrachtet ein afrikanisch-deutscher Bürger sein, zugleich, da mein Großvater französischer Staatsbürger ist, auch ein französisch-deutscher Bürger und zugleich damit auch ein bi-nationaler Bürger.
Im Rahmen meiner internationalen SUCHEN nach meiner eigenen Großmutter Martha Maier (aus Kaiserslautern) war ich 1987, DANK an die Australische Botschaft, erfolgreich in Australien, im State of Victoria in der Stadt ALTONA, vielmmehr konnte dort meine Großmutter finden.Meine Großmuttter ist leider gestorben. Meinen Großvater HAEDI SABAOT suche ich bereits ebenso seit 1984. Weshalb alle Hilfs-Gesuche meinerseits auch durch deutsche Behörden abglehnt werden, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich bin nur ein Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Moderator, Buch-Autor, Verleger, Herausgeber, Fernseh- Radio- und Film-Produzent mit 25 Jahren Berufserfahrung und staatlich geprüfter GESUNDHEITS- und Krankenpfleger mit 16 Jahren Berufs-Erfahrung, Nachrichten-Korrespondent, Missionar und Missions-Leitung der Vertretung für Groß Britannien und der Vertretung für Deutschland der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, natürlich kenne ich NICHT alle deutschen Gesetze.
Wenn ich alle Gesetze auswendig kennen würde, würde ich vermutlich Jura studieren und vermutlich dann auch Rechtsanwalt werden. Doch soweit mir bekannt, ist die SUCHE nach meinem eigenen Großvater, sprich die Suche nach Familien-Angehörigen, die seit 1945 in der Folge des Zweiten Welt-Krieges vermisst werden KEINE STRAFTAT in Deutschland oder in anderen Ländern. Weshalb mich tatsächlich schon mehrere Menschen daran hindern wollten, diese Informationen, die einem kleinen Teil der Wahrheit entsprechen, zu veröffentlichen, ist mir NICHT bekannt ! Weshalb diese Angaben von mir nicht “bekannten Zeugen” aus Ludwigshafen am Rhein und in der Nähe in FRAGE gestellt werden ist mir nicht bekannt.
Mein Großvater, HAEDI SABAOT war Offizier der Französischen Armee und ist französischer Staatsbürger. Er ist in Afrika geboren und verliebte sich in eine deutsche Frau, meine Großmutter MARTHA MAIER, vermutlich im AUGUST 1945. Das war keine Straftat und ist soweit mir bekannt keine Straftat. Weshalb mir die französische Regierung die französische Staatsbürgerschaft NICHT gewährt, entzieht sich meiner Kenntnis. Da ich mir nur schwer vorstellen kann aus Glaubens- Gewissens- und religiösen und POLITISCHEN Gründen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten, habe ich Antrag auf die Amerikanische Staatsbürgerschaft gestellt. Als eine Kompromiss-Lösung betrachte ich eine Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft. Dies muss ich auch durch einen Anwalt prüfen lassen, da mir zur Zeit nicht bekannt ist, wozu die deutsche Staatsbürgerschaft für mich gut sein soll.
Ich betrachte mich seit 1986 als kosmopolitisch denkender Welt-Bürger und meine Verbundenheit zu Menschen in den Vereinigten Staaten von Amerika und einigen anderen Ländern ist um ein VIELFACHSES höher, als zu irgendwelchen Menschen in Deutschland. Mein Ziel ist es dem wunderbaren und schönen Beispiel meiner Großmutter Martha Maier zu folgen und in absehbarer Zeit aus Deutschland auszuwandern, bzw. Deutschland zu verlassen. Meine Großmutter reiste keine einzige Sekunde mehr nach Deutschland. Sie wurde heftig angegriffen im Jahr 1945 und folgende bis 1950, als diese Deutschland für immer verlassen hat, soweit mir bekannt wurde, sogar aus den Reihen eigener Verwandter, die 1945, noch von der Rassen-Lehre, den Einflüssen der Rasse-Hygiene-Gesetze, Feindlichkeit gegenüber Juden, Christen und vom Menschen-verachtenden nationalsozialistischen Gedankengut unter der Führung des vielerorts so sehr geliebten Reichs-Führer und Kanzlers Adolf Hitler, Waffen-SS, SA und zahlreicher anderer Nazi-Organisationen geprägt waren, die intensiv für den deutschen End-Sieg und die Vernichtung aller Menschen jüdischen Glaubens, kämpften.
Den Menschen im Jahr 1945 nach der Kapitulation, kann man direkt vermutlich KEINEN Vorwurf machen, denn diese Menschen hatten in der Staats-Terror-Diktatur in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 kaum eine Chance sich der systematischen Verbreitung Menschen-Verachtender Ideologien zu entziehen, soweit mir heute bekannt. Die Anfeindungen heute, vielleicht weil ich NACHWEISBAR ein französisch-deutscher und tunesisch-deutscher Bürger bin, sind mir hingegen NICHT verständlich, es sei denn der Einfluss nationalsozialistischer Menschen-Verdachtender Ideologien hat noch rund 64 Jahre nach der Kapitulation vom 8. Mai 1945 Einfluss in Deutschland. Soweit mir bekannt, wurde durch die Alliierten Besatzungs-Truppen jedoch die Entnazifizierung angeordnet und damit sollte es, soweit mir heute bekannt auch KEIN Hass und Feindlichkeiten gegenüber bi-nationalen Bürgern in Deutschland geben. Doch genau solche zahlreichen Hass-Attacken muss ich seit mehreren Jahren in Deutschland GEGEN MEINEN FREIEN WILLEN erleben. Daher beabsichtigte ich Deutschland friedlich zu verlassen.
Wenn einige Nazis oder Faschisten an der kompletten Vernichtung aller Menschen jüdischen Glaubens und von Israel noch arbeiten sollten, so kann ich mich aus verständlichen Gründen NICHT an diesen Vorhaben beteiligen, da ich Menschen-verachtende rassistische, nationalsozialistische und faschistische Ideologien aus Glaubens- Gewissen- und religiösen und POLITISCHEN Gründen ABLEHNEN muss und zudem solche Vorhaben NICHT meinen Glaubens-Überzeugungen oder Weltanschauungen entsprechen.
Mir ist es immer noch sehr, sehr, sehr, wichtig, zu erfahren, was mit meinem Großvater Haedi Sabaot geschehen ist, der seit 1945 vermisst wird. Letzter mir bekannter Aufenthalts-Ort: Kaiserslautern, Deutschland, im Jahr 1945. Zudem suche ich Fotos von meinem Großvater. Mir ist als ehemaliger Armee-Angehöriger der Bundeswehr LUFTWAFFE bekannt, dass es keine Soldaten gibt, die NICHT auch mittels Foto registriert werden. Mir liegen U.S.-amerikanische Fotos aus 1945 vor, so glaube ich, dass es auch Fotos von meinem Großvater bei der Französischen Armee geben muss.
Um etwagige Miss-Verständnissse zu vermeiden an der ERNSTHAFTIGKEIT dieser Eidesstattlichen Versicherung, erfolgt hiermit OFFIZIELLE INKENNTNIS-SETZUNG und die Aufforderungen an alle Polizei-Beamte und Polizei-Beamtinnen, Richter und Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beim VORLIEGEN GERINGSTER ZWEIFEL an den von mir gemachten ANGABEN UNVERZÜGLICH bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe oder der nächstgelegenen POLIZEI-DIENST-STELLE „STRAFANZEIGE wegen des VERDACHTS einer falschen ABGABE einer EIDESSTATTLICHEN VERSICHERUNG“ zu erstatten und die notwendigen Ermittlungs-Verfahren einzuleiten. Unterschrieben und gezeichnet am 15. November 2009, Ludwigshafen am Rhein, Deutschland:
Andreas Klamm – Sabaot
French-German Journalist, broadcast journalist, author, nurse (R.N.), director, missionary and news-correspondent
Französich-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Missionar und Missions-Leitung
www.andreasklamm.de.be
http://andreasklamm.radiotvinfo.org
www.andreasklamm.blogspot.com
Andreas Klamm - Sabaot
French-German Journalist, Broadcast journalist, author, nurse (R.N.), paramedic, director, missionary and news correspondent
Französisch-deutscher Journalist, staatl. geprft.Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Missions-Leitung, Missionar, Nachrichten-Korrespondent
c/o
Schillerstr. 31
D 67141 Neuhofen
Deutschland
(Germany)
c/o
160 Greenford Road
Sudbury Hill – London
HA13QS
United Kingdom
Tel. 0049 6236 416 802
Tel. 0049 62 36 48 90 44
Fax.001 503 212 6883 (U.S.A.)
email:
andreasklamm@hotmail.com
November 15, 2009
Steuernummer: Umsatz-Steuer-Ident-No. DE 258678726
Sunday, November 1, 2009
Schwangere Natalie F. aus Berlin: Ehemann wurde nicht von den Haien gefressen
Schwangere Natalie F. aus Berlin:
Ehemann wurde nicht von den Haien gefressen
Hat Bordell-Besitzer David W. ein RTL-Fernseh-Team beschwindelt? Ehemann meldet sich bei der John Baptist Mission of Togo - „Ich vermisse meine Ehefrau und Tochter“ - Natalie war in einer Notlage – Weitere Zeugen bestätigen Notlage
Von Andreas Klamm - Sabaot
Nassau (Bahamas) / New York / Berlin. 1. November 2009. Überraschende Neuigkeiten und Informationen gibt es zu den Ereignissen und zur Geschichte zur schwangeren Natalie F. (24) und ihrer 3jährigen Tochter Jennifer. Die schwangere Mutter war mit ihrer 3jährigen Tochter in Nassau in Bahamas in eine Notlage geraten.

Die hochschwangere Mutter Natalie F. (24) mit ihrer 3jährigen Tochter Jennifer kämpften in der Not in den Straßen von Bahamas um das Überleben. Foto: RTL Television, New York City, U.S.A. / Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung.
Zwei Tage nach der Ankunft der jungen Mutter am 14. Oktober 2009 am Flughafen in Berlin, meldete sich der Zeuge David W., ein nach Informationen von Zeugen, „krimineller Besitzer eines Bordells“ in Nassau in Bahamas bei internationalen Medien mit der Behauptung: „Natalie, die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien und der französisch-deutsche Journalist, Krankenpfleger, Rettungssanitäter und Missionar Andreas Klamm – Sabaot hätten einen so genannten „Nationalen Deutschland Betrug“ begangen.“ So wörtlich schrieb der Zeuge David W. „Natalie und ihre 3jährige Tochter seien am 8. Oktober nach Miami in die U.S.A geflogen und von den U.S.A. nach Deutschland.“
Noch am Wochenende (Freitag, 9. Oktober und Samstag 10. Oktober 2009) begleitete ein eigens aus New York City eingeflogenes Fernseh-Team von RTL die schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter in den Straßen von Nassau in Bahamas. Da die RTL Fernseh-Producerin Daniela Hoffmann aus New York City skeptisch war, recherchierte die journalistische Kollegin sehr intensiv. Als die Kollegin versucht mehr über die Docks in Nassau in Bahamas zu erfahren, gehen bei der John Baptist Mission of Togo plötzlich Telefonanrufe in Hilfe-Zentrum „International Social and Medical Outreach Team“ ein. Zeugen am Telefon aus Bahamas warnen: „Damit könnten die schwangere Mutter und ihr Kind und weitere Menschen in Gefahr geraten. Die Menschen in den Docks sind verunsichert. Polizisten trauen sich erst gar nicht in die Docks von Nassau in Bahamas.“
Jetzt wurde bekannt, dass David. W., offenbar die RTL-Fernseh-Produzentin Daniela Hoffmann, die eigens mit einem Fernseh-Team aus New York City (U.S.A.) nach Nassau in Bahamas reiste, möglicherweise angeschwindelt hat. Die im RTL-Magazin „Explosiv“ gezeigten Fernseh-Bilder sind, nach Informationen des Ehemannes Hans-Jürgen Rolf F., in einem Bordell des Zeugen David W. entstanden. Der Zeuge David W. teilte schriftlich mit, dass er Strafanzeige gegen die Geschädigten und Helfer, das meint unter anderem die John Baptist Mission of Togo, gegen den französisch-deutschen Journalisten, Krankenpfleger, Rettungssanitäter Andreas Klamm - Sabaot und gegen weitere Helfer bei der Royal Bahamas Police und bei der deutschen Polizei erstatten wolle.
Die internationale Mission betrachtet dies auch als einen Versuch der „Kriminalisierung von Einsatz- und Rettungs-Kräften und von staatlich geprüften Pflege-Fachkräften. Zum Rettungs-Einsatz für die schwangere Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter, wurden mehr als 24 internationale Rettungs- und Hilfs-Organisationen um Hilfe-Leistung und Unterstützung gebeten, weil es ernste Anzeichen für eine ernste Gefährdung der Mutter, ihr Baby und das Kind gab und zudem auch eine bestätigte Notlage gab.“
Der Ehemann versicherte in der gezeigten Bordell-Anlage habe seine Ehefrau mit der 3jährigen Tochter nicht gewohnt. Die Angaben des Ehemannes bestätigten zuvor bereits drei weiteren Zeugen, die schriftlich mehrfach mitteilten: „Die in Not geratene schwangere Natalie F. und ihre 3jährige Tochter JJ. waren obdachlos, in Not und mussten um Hilfe bitten.“ Mehr als 100 weitere Zeugen soll es geben, die Natalie F. gesehen haben in der Zeit der Notlage.
Am 19. Oktober 2009 meldeten sich die Zeugen Peter Lange, ein armer Fischer und seine Bekannten Chris O`Brein und Willi Maccoke Waite und erklärten in einer schriftlichen Erklärung: “Gott ist mein Zeuge, die schwangere Mutter Natalie war obdachlos und musste in den Straßen von Bahamas um Essen und für Geld betteln.” Ab und an habe er Natalie mit ihrer Tochter auf seinem Fischer-Boot “Sham Tame” schlafen lassen. Dem international MJB Education Media Network gegenüber erklärten die Zeugen: “Sie dürfen unsere Namen weltweit in allen Medien veröffentlichen und in der Öffentlichkeit bekannt geben.”
Peter Lange erklärte: „Wir wissen, dass sich Hans in Canada (* = Ort wurde aus Sicherheitgründen von der Redaktion in einen anderen Ort geändert. Der echte Name des Ortes ist den Redaktionen und der Polizei in Berlin bekannt) befindet. Ein Sprecher der Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo erklärte zu den offenbar falschen Anschuldigungen gegenüber der schwangeren Mutter Natalie F., der Mission und dem Missions-Leiter Andreas Klamm - Sabaot: „Der Notruf von Natalie F. ging am 29. September 2009 bei der Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien bei der internationalen Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission of Togo, die im Dienst des Heiligen G-TTES von Israel und des HERRN Jesus Christus steht, ein. Die Angaben der Mutter, das meint die Notlage, wurden von Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes bestätigt. Zudem fanden beim internationalen MJB Education Media Network, das der Mission im Hilfs-Einsatz zur Seite steht, mehrere Media Cross Checks statt. Die Notlage wurde auch dort mehrfach vom Auswärtigen Amt in Deutschland schriftlich bestätigt.
Der französisch-deutsche Journalist, Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Missionar und Missions-Leitung und die Vertretung für Groß Britannien und die Vertretung für Deutschland waren nach Paragraph 323 c des Strafgesetzbuches zur Hilfleleistung für die in Not geratene schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter verpflichtet. Die jetzt vorzeitig, eingetretene verfrühte Geburt ist vielmehr ein klares Anzeichen dafür, dass es keine Zeit zu verlieren gab. Die John Baptist Mission of Togo muss die ganz klar als nicht richtig erkennbaren falschen Anschuldigungen als Angriff auf eine internationale Jüdisch-Christliche Mission im Dienst für Israel und für G-TT werten. Mit den Angriffen werden wichtige Hilfs-Projekte für bis zu mehrere Tausend Menschen in Afrika und in Deutschland gefährdet. Daher müssen wir verteidigen, denn sonst wird in der Folge der falschen Anschuldigungen die wirtschaftliche Existenz für bis zu mehrere Tausend Kinder, Frauen und Männer in Deutschland und in Afrika möglicherweise vernichtet und wirtschaftliche Existenz-Vernichtung ist als eine ernste Bedrohung für bis zu mehrere Tausend Kinder und deren Eltern in Deutschland und in Afrika zu bewerten. Besonders schlimm sind die falschen Anschuldigungen, weil es sich auch um kranke Kinder in Deutschland handelt, die mit den Hilfs-Projekten unterstützt werden könnten.
Die Mission könne es nicht zulassen, dass Rettungs- und Hilfs-Kräfte für Hilfe-Leistung kriminalisiert werden, sonst müsse im Zuge der gesetzlichen Pflicht zur Gleichbehandlung jeder Feuerwehrmann, jede Krankenschwester und jeder Mitarbeiter des Rettungsdienstes für Rettungs- und Hilfs-Einsätze eine Strafanzeige bei einem Hilfs-Einsatz erhalten. Daher haben eine Missions-Leitung und der Gründer und Präsident der John Baptist Mission of Togo, Reverend und Evangelist Yawovi Nyonato, eine internationale und unabhängige Untersuchung der Ereignisse zur Notlage der schwangeren Mutter mit Kind bei den Vereinten Nationen beim U.N. General-Sekretär Ban Ki-moon in New York City beantragt.“
Die verzweifelte, schwangere Mutter Natalie F. erteilte nach ihrem Notruf an die Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo auch einen Auftrag den seit 6. Juli 2009 vermissten Ehemann zu suchen. Ein Sprecher der Mission erklärte: „Wir haben der jungen Frau keine Hoffnung auf eine erfolgreiche Suche nach dem Ehemann gemacht, da dieser möglicherweise auch mittels Haftbefehl von der deutschen Polizei gesucht wird. Dennoch mussten wir, da auch eine Notlage des Ehemannes nicht ausgeschlossen werden konnte eine Vermissten-Anzeige erstatten. Wie die John Baptist Mission of Togo aus sicherer Quelle erfahren konnte hat auch eine Notlage des Ehemannes vorgelegen, jedoch nicht, das was die Ehefrau und auch Mitarbeiter der internationalen Mission befürchten mussten, etwa einen Selbst-Mord.“
Am Flughafen in Berlin Tegel traf die schwangere Mutter Natalie F. mit ihrer 3jährigen Tochter am Mittwoch, 14. Oktober 2009, ein. Rund 14 Tage später am 27. Oktober 2009 erreichte die John Baptist Mission und das internationale MJB Education Media Network eine sonderbare email: „Sehr geehrter Herr Klamm....Da wir uns nicht kennen, also ich bin der Hans-Jürgen Rolf F. geb am 09.07.1963 in Siegen (*) meine Mutter heißt Linda Elisabeth Freya Johann (*) geb. Müller am 11.04.1939 (*)...falls sie diese Daten benötigen um meine Identität zu bestätigen. Also ich weiß noch nicht genau was hier abgeht. Habe erfahren was los ist oder los war.
Ich lebe und bin wohl auf. Zur Zeit befinde ich mich noch in Canada (*) aber morgen bin ich in Bolivien (*). Die Bilder im RTL Bericht sind nicht von einer Wohnanlage, sie sind von David´s Bordell. Hochachtungsvoll Hans-Jürgen F.“
Laut dem Fernseh-Bericht von RTL befindet sich der Ehemann vermutlich zur Zeit auf der Flucht mit seinem Segelboot nach Brasilien. Der Zeuge David W. aus Bahamas schrieb in seinen falschen Vorwürfen: „Hans segelt zur Zeit vermutlich nach Deutschland...“
Wieso „Natalie aufgeschmissen“ wurde sei ihm nicht bekannt, informierte der Ehemann von Natalie, Hans-Jürgen Rolf F. Er habe jeden Monat das Geld für die Miete geschickt bis Anfang September.
Ein Sprecher der Mission sagte: „Wir waren uns nicht sicher, nachdem jedoch die email-Daten geprüft worden sind, konnten wir eine 94-prozentige Identitäts-Bestätigung erhalten und haben natürlich nach der Prüfung sofort die Vermisstenstelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin und die Royal Bahamas Police informiert, darüber dass der Ehemann sich offenbar bei der John Baptist Mission of Togo gemeldet hat und dieser damit vermutlich nicht mehr als vermisst gelten muss.“
Im RTL-Fernseh-Bericht des Magazines „Explosiv“ informierte ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Johannes Mocken darüber, dass der Ehemann der in Not geratenen schwangeren Natalie F. in zwei laufenden Verfahren von der Polizei gesucht werde.
Der Redaktion liegt inzwischen auch die Bestätigung vor, dass zwei Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) in Nassau in Bahamas in den Docks, das sind die Armen-Viertel in Nassau in Bahamas, offenbar tatsächlich nach dem ehemals vermissten und immer noch von der Polizei gesuchten Hans-Jürgen Rolf F. vor Ort gesucht und gefragt haben sollen. Den Beamten des Bundeskriminalamtes ist es, soweit jetzt bekannt, nicht gelungen den gesuchten Ehemann von Natalie F. in Nassau in Bahamas zu finden.
Um einen Missbrauch auszuschließen wurde von der Mission ein Identitäts-Nachweis (Lichtbild-Ausweis) des Ehemannes Hans-Jürgen Rolf F. gefordert. Dieser wurde von Hans-Jürgen Rolf F., dem Ehemann von Natalie an die John Baptist Mission of Togo an die internationalen Verteiler und Redaktionen der Mission gesendet.
Zeugen hatten zuvor berichtet, der Ehemann habe vor mehreren Monaten einen Segel-Unfall erlitten. Diese Informationen bestätigte jetzt auch der Ehemann der schwangeren Natalie F.. Er habe vor mehreren Monaten einen Unfall beim Segeln erlitten und wurde dabei auch schwer verletzt.
Ehemann hat Ehefrau nicht im Stich gelassen
Eigenen Angaben zufolge habe er die Miete für seine Ehefrau Natalie F. bis Anfang September bezahlt. Ein Landeskriminalamt habe allerdings sein Konto gesperrt wegen der Flucht. Damit konnte vermutlich der Ehemann die Miete für Natalie F. nicht mehr bezahlen und die junge schwangere Mutter ist in der Folge mit ihrer 3jährigen Tochter in schwere Not und Obdachlosigkeit geraten.
Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
Zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zu einem Verdacht auf ein „sexuelles Delikt“ erklärte Hans-Jürgen Rolf F.: Der Vorwurf sei falsch. Es sei vermutlich eine Eifersucht einer bekannten Frau, die den Ehemann „ständig angemacht habe.“ Er habe ihr finanziell geholfen. Die Bekannte habe einen Schuldschein unterschrieben und Ratenzahlungen in der Höhe von 50 Euro vereinbart. Als die Bekannte nicht zahlen konnte, habe die Frau angeboten, sie könne die Schulden „mit Sex abarbeiten.“.
Das habe er, so erklärte der Ehemann abgelehnt. Daraufhin sei die bekannte Frau zur Polizei gegangen und habe behauptet, der Ehemann von Natalie F. habe diese gezwungen einen Schuldschein zu unterschreiben und „Sex von ihr gefordert.“, informierte Hans-Jürgen Rolf F. .
Bei der Kriminal-Polizei (Kripo) gebe es einen Vermerk in der Akte, „dass er als unglaubwürdig“ gelte. Der Ehemann bestätigte, die Angaben des Staatsanwaltes, dass es 25 Einträge im Bundeszentral-Register zu seiner Person gibt.
Zum Vorwurf wegen der „Entziehung von Arbeits-Entgelt“, erklärte der Ehemann: „Der Vorwurf ist neu für mich. Es kann zutreffen“. Doch sagen könne er dazu nichts, da er offenbar nicht darüber informiert sei, was ihm genau vorgeworfen wird. Sein Konto sei vom Landeskriminalamt (LKA) gesperrt worden, um seine Flucht zu beenden, vermutet Hans-Jürgen Rolf F. .
Seinen Glauben an ein „soziales und demokratisches Menschenrechts- und Sozial-Paradies Deutschland“ hat der Mann schon vor vielen Jahren verloren.
Seine Kindheit war alles andere als einfach, erinnert sich Hans-Jürgen Rolf F., der vier weitere Geschwister hat. Mit 16 Jahren sei er das erste Mal „kriminell“ geworden, wuchs in einer Familie mit fünf Kindern auf. Seine Mutter habe einen Mann aus den Vereinigten Staaten von Amerika geheiratet.
Im Jahr 1999 trifft den ehemals allein erziehenden Vater von drei Kindern ein harter Schicksals-Schlag. Am 13. Mai 1999 ist seine erste Ehefrau Patrizia gestorben. Die Gerichtsmediziner in der Pathologie in München hätten damals die Todesursache nicht herausfinden können. Seine Ehefrau hinterließ drei Kinder: Torsten, Daniel und Tatjana. Damals habe eine Auseinandersetzung um das Sorgerecht hauptsächlich um die Tochter Tatjana begonnen, erinnert sich Hans-Jürgen Rolf F..
Natalie F. ist die zweite Ehefrau des Ehemannes, der sich zur Zeit auf der Flucht nicht vor seiner Ehefrau, sondern auf der Flucht vor der deutschen Polizei befindet.
Die schwangere Mutter Natalie F. (24) und ihre 3jährige Tochter hatten bis kurz vor dem Rückflug nach Berlin (über London, mit Britisch Airways) am Dienstag, 13. Oktober 2009, die Hoffnung, dass der Ehemann doch wieder nach Nassau in Bahamas zurück kehren würde.
Baby geboren: Natalie ist möglicherweise jetzt 2fache Mutter
Vor einigen Tagen erreichte die John Baptist Mission of Togo die Nachricht, dass Natalie F. möglicherweise ihr Baby etwas früher als rechnerisch erwartet geboren haben soll und sich zur Zeit vermutlich in einem Krankenhaus in Berlin befindet. Schon die frühere Geburt des Kindes in der 37. bis 38. Schwangerschafts-Woche kann ein deutlicher Beweis dafür sein, wie dringlich die Notlage der Mutter war. Die John Baptist Mission hatte sich auf den Ernstfall einer zu erwartenden Frühgeburt oder weiterer Komplikationen vorbereitet, für die Situation, dass eine Rückreise nicht mehr nach Deutschland möglich sein könnte und daher auch eine Anfrage bei der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF) in Stuttgart für den medizinischen Rückhol-Dienst für die schwangere Mutter gestellt. Ein Mitarbeiter der Deutschen Rettungsflug-Wacht (DRF) kalkulierte die geschätzten Kosten: 83.500 Euro hätte ein medizinischer Rücktransport mit dem Lear-Jet von Nassau in Bahamas nach Berlin in Deutschland gekostet.
Demgegenüber standen die Kosten von rund 1.500 Euro für den Flug mit British Airways am Dienstag 13. Oktober 2009, die durch Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes gespart werden sollten.
Frage: Ihre Ehefrau hat jetzt vermutlich Ihre Tochter geboren. Was empfinden Sie jetzt?
Hans-Jürgen Rolf F.: „ Es ist für mich jeden Tag aufs Neue eine Qual. Ich liebe meine Tochter über alles und sie fehlt mir. Jeden Tag sehe ich auf die Bilder von Natalie und meiner Tochter JJ. Ich hasse den deutschen Staat, dass ich nicht bei der Geburt meiner Tochter dabei sein durfte. Nun habe ich fünf Kinder. Bei der Geburt von vier Kindern war ich direkt dabei und hatte die Baby´s als Erster in den Arm genommen. Bei meiner jüngsten Tochter konnte ich nicht dabei sein und meiner Ehefrau zur Seite stehen.“
Danksagung an RTL Fernsehen und alle weiteren Helfer
Ein Sprecher der Mission erklärte: „Wir danken ausdrücklich dem RTL Fernseh-Team aus New York City für die Hilfeleistung. Rein rechtlich betrachtet war das Team natürlich auch nach dem Paragraphen § 323 c (Strafgesetzbuch) zur Hilfeleistung verpflichtet. Doch es ist schon als ein kleines Wunder zu bezeichnen, wenn ein großer Fernseh-Sender, wie RTL die Arzt-Kosten für die schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter in Nassau in Bahamas und die Kosten für ein Hotel in Nassau Bahamas für einige Tage bezahlt, damit die Mutter und Kind in einer unverschuldeten Notlage wieder Hilfe und geordnete Verhältnisse erleben können. Zudem danken wir allen weiteren Helfern und Unterstützern. Dazu zählen auch die Brüder und Schwestern des katholischen Wohlfahrt-Werkes Caritas, die Salvation Army in Nassau in Bahamas, St. Matthew´s Church, die armen Fischer in den Docks von Nassau in Bahamas, der Fischer Peter Lange mit seinem Boot, die Familie Goldberg aus Israel und viele weitere einzelne Menschen und Organisationen aus den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland, Bahamas und Israel, die sich dem Hilferuf der Mutter nicht abweisend entgegen gestellt haben, sondern schnelle, unbürokratische und gute Hilfe für eine schwangere Mutter und Kind in Not geleistet haben. Wir hoffen bald zu erfahren, dass es der Mutter und ihren zwei Kindern gut geht und wieder Verbindung mit Natalie zu haben.“
Berlin: Wohnung für Mutter mit zwei Klein-Kindern gesucht
Sobald die junge Mutter und ihre Kinder die ersten Tage in Berlin gut zur Ruhe kommen konnten und gesund sind, gilt es jetzt auch eine gute und geeignete Wohnung für die junge zweifache Mutter mit ihrem Klein-Kind und Baby zu finden. Vermieter, die eine geeignete und gute Wohnung für eine junge Mutter und ihre Kinder bieten können, werden gebeten Hinweise an die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien zu schicken: email: aktuelles@radiotvinfo.org
Weitere Berichte und Informationen folgen.
(* ...) Die richtigen Daten und Informationen sind den internationalen Redaktionen, der internationalen John Baptist Mission of Togo und der Polizei bekannt, wurden jedoch aus Sicherheits-Gründen geändert.
Foto-Nachweis: Foto von RTL Television New York City, U.S.A. - Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von RTL Fernsehen, New York, U.S.A.
Journalistische Grund-Prinzipien – Presse-Kodex für Journalisten:
“Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Offentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.”
Presse- und Medien-Anfragen:
John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Vertretung für Groß Britannien
International Social And Medical Outreach Team (ISMOT)
Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters
international media project for Human Rights
internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte
MJB Mission News, ISSN 1999-8414,
internationales Nachrichten- und Mission-Magazin
Tel. 0 62 36 416 802
FAX 001 503 212 6883
email: kontakt@radiotvinfo.org
email: andreasklamm@hotmail.com
www.johnbaptistmission.org
http://our.homewithgod.com/johnbaptistmission
www.radiotvinfo.org
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
Auszüge aus den Gesetzen:
§ 323c, Strafgesetz-Buch
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Auszug aus dem Strafgesetz-Buch
Artikel 25, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen (UN, United Nations, www.un.org)
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Notlage wurde am 1. Oktober 2009 von der Deutschen Botschaft bestätigt:
Ehemann wurde nicht von den Haien gefressen
Hat Bordell-Besitzer David W. ein RTL-Fernseh-Team beschwindelt? Ehemann meldet sich bei der John Baptist Mission of Togo - „Ich vermisse meine Ehefrau und Tochter“ - Natalie war in einer Notlage – Weitere Zeugen bestätigen Notlage
Von Andreas Klamm - Sabaot
Nassau (Bahamas) / New York / Berlin. 1. November 2009. Überraschende Neuigkeiten und Informationen gibt es zu den Ereignissen und zur Geschichte zur schwangeren Natalie F. (24) und ihrer 3jährigen Tochter Jennifer. Die schwangere Mutter war mit ihrer 3jährigen Tochter in Nassau in Bahamas in eine Notlage geraten.
Die hochschwangere Mutter Natalie F. (24) mit ihrer 3jährigen Tochter Jennifer kämpften in der Not in den Straßen von Bahamas um das Überleben. Foto: RTL Television, New York City, U.S.A. / Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung.
Zwei Tage nach der Ankunft der jungen Mutter am 14. Oktober 2009 am Flughafen in Berlin, meldete sich der Zeuge David W., ein nach Informationen von Zeugen, „krimineller Besitzer eines Bordells“ in Nassau in Bahamas bei internationalen Medien mit der Behauptung: „Natalie, die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien und der französisch-deutsche Journalist, Krankenpfleger, Rettungssanitäter und Missionar Andreas Klamm – Sabaot hätten einen so genannten „Nationalen Deutschland Betrug“ begangen.“ So wörtlich schrieb der Zeuge David W. „Natalie und ihre 3jährige Tochter seien am 8. Oktober nach Miami in die U.S.A geflogen und von den U.S.A. nach Deutschland.“
Noch am Wochenende (Freitag, 9. Oktober und Samstag 10. Oktober 2009) begleitete ein eigens aus New York City eingeflogenes Fernseh-Team von RTL die schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter in den Straßen von Nassau in Bahamas. Da die RTL Fernseh-Producerin Daniela Hoffmann aus New York City skeptisch war, recherchierte die journalistische Kollegin sehr intensiv. Als die Kollegin versucht mehr über die Docks in Nassau in Bahamas zu erfahren, gehen bei der John Baptist Mission of Togo plötzlich Telefonanrufe in Hilfe-Zentrum „International Social and Medical Outreach Team“ ein. Zeugen am Telefon aus Bahamas warnen: „Damit könnten die schwangere Mutter und ihr Kind und weitere Menschen in Gefahr geraten. Die Menschen in den Docks sind verunsichert. Polizisten trauen sich erst gar nicht in die Docks von Nassau in Bahamas.“
Jetzt wurde bekannt, dass David. W., offenbar die RTL-Fernseh-Produzentin Daniela Hoffmann, die eigens mit einem Fernseh-Team aus New York City (U.S.A.) nach Nassau in Bahamas reiste, möglicherweise angeschwindelt hat. Die im RTL-Magazin „Explosiv“ gezeigten Fernseh-Bilder sind, nach Informationen des Ehemannes Hans-Jürgen Rolf F., in einem Bordell des Zeugen David W. entstanden. Der Zeuge David W. teilte schriftlich mit, dass er Strafanzeige gegen die Geschädigten und Helfer, das meint unter anderem die John Baptist Mission of Togo, gegen den französisch-deutschen Journalisten, Krankenpfleger, Rettungssanitäter Andreas Klamm - Sabaot und gegen weitere Helfer bei der Royal Bahamas Police und bei der deutschen Polizei erstatten wolle.
Die internationale Mission betrachtet dies auch als einen Versuch der „Kriminalisierung von Einsatz- und Rettungs-Kräften und von staatlich geprüften Pflege-Fachkräften. Zum Rettungs-Einsatz für die schwangere Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter, wurden mehr als 24 internationale Rettungs- und Hilfs-Organisationen um Hilfe-Leistung und Unterstützung gebeten, weil es ernste Anzeichen für eine ernste Gefährdung der Mutter, ihr Baby und das Kind gab und zudem auch eine bestätigte Notlage gab.“
Der Ehemann versicherte in der gezeigten Bordell-Anlage habe seine Ehefrau mit der 3jährigen Tochter nicht gewohnt. Die Angaben des Ehemannes bestätigten zuvor bereits drei weiteren Zeugen, die schriftlich mehrfach mitteilten: „Die in Not geratene schwangere Natalie F. und ihre 3jährige Tochter JJ. waren obdachlos, in Not und mussten um Hilfe bitten.“ Mehr als 100 weitere Zeugen soll es geben, die Natalie F. gesehen haben in der Zeit der Notlage.
Am 19. Oktober 2009 meldeten sich die Zeugen Peter Lange, ein armer Fischer und seine Bekannten Chris O`Brein und Willi Maccoke Waite und erklärten in einer schriftlichen Erklärung: “Gott ist mein Zeuge, die schwangere Mutter Natalie war obdachlos und musste in den Straßen von Bahamas um Essen und für Geld betteln.” Ab und an habe er Natalie mit ihrer Tochter auf seinem Fischer-Boot “Sham Tame” schlafen lassen. Dem international MJB Education Media Network gegenüber erklärten die Zeugen: “Sie dürfen unsere Namen weltweit in allen Medien veröffentlichen und in der Öffentlichkeit bekannt geben.”
Peter Lange erklärte: „Wir wissen, dass sich Hans in Canada (* = Ort wurde aus Sicherheitgründen von der Redaktion in einen anderen Ort geändert. Der echte Name des Ortes ist den Redaktionen und der Polizei in Berlin bekannt) befindet. Ein Sprecher der Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo erklärte zu den offenbar falschen Anschuldigungen gegenüber der schwangeren Mutter Natalie F., der Mission und dem Missions-Leiter Andreas Klamm - Sabaot: „Der Notruf von Natalie F. ging am 29. September 2009 bei der Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien bei der internationalen Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission of Togo, die im Dienst des Heiligen G-TTES von Israel und des HERRN Jesus Christus steht, ein. Die Angaben der Mutter, das meint die Notlage, wurden von Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes bestätigt. Zudem fanden beim internationalen MJB Education Media Network, das der Mission im Hilfs-Einsatz zur Seite steht, mehrere Media Cross Checks statt. Die Notlage wurde auch dort mehrfach vom Auswärtigen Amt in Deutschland schriftlich bestätigt.
Der französisch-deutsche Journalist, Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Missionar und Missions-Leitung und die Vertretung für Groß Britannien und die Vertretung für Deutschland waren nach Paragraph 323 c des Strafgesetzbuches zur Hilfleleistung für die in Not geratene schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter verpflichtet. Die jetzt vorzeitig, eingetretene verfrühte Geburt ist vielmehr ein klares Anzeichen dafür, dass es keine Zeit zu verlieren gab. Die John Baptist Mission of Togo muss die ganz klar als nicht richtig erkennbaren falschen Anschuldigungen als Angriff auf eine internationale Jüdisch-Christliche Mission im Dienst für Israel und für G-TT werten. Mit den Angriffen werden wichtige Hilfs-Projekte für bis zu mehrere Tausend Menschen in Afrika und in Deutschland gefährdet. Daher müssen wir verteidigen, denn sonst wird in der Folge der falschen Anschuldigungen die wirtschaftliche Existenz für bis zu mehrere Tausend Kinder, Frauen und Männer in Deutschland und in Afrika möglicherweise vernichtet und wirtschaftliche Existenz-Vernichtung ist als eine ernste Bedrohung für bis zu mehrere Tausend Kinder und deren Eltern in Deutschland und in Afrika zu bewerten. Besonders schlimm sind die falschen Anschuldigungen, weil es sich auch um kranke Kinder in Deutschland handelt, die mit den Hilfs-Projekten unterstützt werden könnten.
Die Mission könne es nicht zulassen, dass Rettungs- und Hilfs-Kräfte für Hilfe-Leistung kriminalisiert werden, sonst müsse im Zuge der gesetzlichen Pflicht zur Gleichbehandlung jeder Feuerwehrmann, jede Krankenschwester und jeder Mitarbeiter des Rettungsdienstes für Rettungs- und Hilfs-Einsätze eine Strafanzeige bei einem Hilfs-Einsatz erhalten. Daher haben eine Missions-Leitung und der Gründer und Präsident der John Baptist Mission of Togo, Reverend und Evangelist Yawovi Nyonato, eine internationale und unabhängige Untersuchung der Ereignisse zur Notlage der schwangeren Mutter mit Kind bei den Vereinten Nationen beim U.N. General-Sekretär Ban Ki-moon in New York City beantragt.“
Die verzweifelte, schwangere Mutter Natalie F. erteilte nach ihrem Notruf an die Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo auch einen Auftrag den seit 6. Juli 2009 vermissten Ehemann zu suchen. Ein Sprecher der Mission erklärte: „Wir haben der jungen Frau keine Hoffnung auf eine erfolgreiche Suche nach dem Ehemann gemacht, da dieser möglicherweise auch mittels Haftbefehl von der deutschen Polizei gesucht wird. Dennoch mussten wir, da auch eine Notlage des Ehemannes nicht ausgeschlossen werden konnte eine Vermissten-Anzeige erstatten. Wie die John Baptist Mission of Togo aus sicherer Quelle erfahren konnte hat auch eine Notlage des Ehemannes vorgelegen, jedoch nicht, das was die Ehefrau und auch Mitarbeiter der internationalen Mission befürchten mussten, etwa einen Selbst-Mord.“
Am Flughafen in Berlin Tegel traf die schwangere Mutter Natalie F. mit ihrer 3jährigen Tochter am Mittwoch, 14. Oktober 2009, ein. Rund 14 Tage später am 27. Oktober 2009 erreichte die John Baptist Mission und das internationale MJB Education Media Network eine sonderbare email: „Sehr geehrter Herr Klamm....Da wir uns nicht kennen, also ich bin der Hans-Jürgen Rolf F. geb am 09.07.1963 in Siegen (*) meine Mutter heißt Linda Elisabeth Freya Johann (*) geb. Müller am 11.04.1939 (*)...falls sie diese Daten benötigen um meine Identität zu bestätigen. Also ich weiß noch nicht genau was hier abgeht. Habe erfahren was los ist oder los war.
Ich lebe und bin wohl auf. Zur Zeit befinde ich mich noch in Canada (*) aber morgen bin ich in Bolivien (*). Die Bilder im RTL Bericht sind nicht von einer Wohnanlage, sie sind von David´s Bordell. Hochachtungsvoll Hans-Jürgen F.“
Laut dem Fernseh-Bericht von RTL befindet sich der Ehemann vermutlich zur Zeit auf der Flucht mit seinem Segelboot nach Brasilien. Der Zeuge David W. aus Bahamas schrieb in seinen falschen Vorwürfen: „Hans segelt zur Zeit vermutlich nach Deutschland...“
Wieso „Natalie aufgeschmissen“ wurde sei ihm nicht bekannt, informierte der Ehemann von Natalie, Hans-Jürgen Rolf F. Er habe jeden Monat das Geld für die Miete geschickt bis Anfang September.
Ein Sprecher der Mission sagte: „Wir waren uns nicht sicher, nachdem jedoch die email-Daten geprüft worden sind, konnten wir eine 94-prozentige Identitäts-Bestätigung erhalten und haben natürlich nach der Prüfung sofort die Vermisstenstelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin und die Royal Bahamas Police informiert, darüber dass der Ehemann sich offenbar bei der John Baptist Mission of Togo gemeldet hat und dieser damit vermutlich nicht mehr als vermisst gelten muss.“
Im RTL-Fernseh-Bericht des Magazines „Explosiv“ informierte ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Johannes Mocken darüber, dass der Ehemann der in Not geratenen schwangeren Natalie F. in zwei laufenden Verfahren von der Polizei gesucht werde.
Der Redaktion liegt inzwischen auch die Bestätigung vor, dass zwei Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) in Nassau in Bahamas in den Docks, das sind die Armen-Viertel in Nassau in Bahamas, offenbar tatsächlich nach dem ehemals vermissten und immer noch von der Polizei gesuchten Hans-Jürgen Rolf F. vor Ort gesucht und gefragt haben sollen. Den Beamten des Bundeskriminalamtes ist es, soweit jetzt bekannt, nicht gelungen den gesuchten Ehemann von Natalie F. in Nassau in Bahamas zu finden.
Um einen Missbrauch auszuschließen wurde von der Mission ein Identitäts-Nachweis (Lichtbild-Ausweis) des Ehemannes Hans-Jürgen Rolf F. gefordert. Dieser wurde von Hans-Jürgen Rolf F., dem Ehemann von Natalie an die John Baptist Mission of Togo an die internationalen Verteiler und Redaktionen der Mission gesendet.
Zeugen hatten zuvor berichtet, der Ehemann habe vor mehreren Monaten einen Segel-Unfall erlitten. Diese Informationen bestätigte jetzt auch der Ehemann der schwangeren Natalie F.. Er habe vor mehreren Monaten einen Unfall beim Segeln erlitten und wurde dabei auch schwer verletzt.
Ehemann hat Ehefrau nicht im Stich gelassen
Eigenen Angaben zufolge habe er die Miete für seine Ehefrau Natalie F. bis Anfang September bezahlt. Ein Landeskriminalamt habe allerdings sein Konto gesperrt wegen der Flucht. Damit konnte vermutlich der Ehemann die Miete für Natalie F. nicht mehr bezahlen und die junge schwangere Mutter ist in der Folge mit ihrer 3jährigen Tochter in schwere Not und Obdachlosigkeit geraten.
Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
Zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zu einem Verdacht auf ein „sexuelles Delikt“ erklärte Hans-Jürgen Rolf F.: Der Vorwurf sei falsch. Es sei vermutlich eine Eifersucht einer bekannten Frau, die den Ehemann „ständig angemacht habe.“ Er habe ihr finanziell geholfen. Die Bekannte habe einen Schuldschein unterschrieben und Ratenzahlungen in der Höhe von 50 Euro vereinbart. Als die Bekannte nicht zahlen konnte, habe die Frau angeboten, sie könne die Schulden „mit Sex abarbeiten.“.
Das habe er, so erklärte der Ehemann abgelehnt. Daraufhin sei die bekannte Frau zur Polizei gegangen und habe behauptet, der Ehemann von Natalie F. habe diese gezwungen einen Schuldschein zu unterschreiben und „Sex von ihr gefordert.“, informierte Hans-Jürgen Rolf F. .
Bei der Kriminal-Polizei (Kripo) gebe es einen Vermerk in der Akte, „dass er als unglaubwürdig“ gelte. Der Ehemann bestätigte, die Angaben des Staatsanwaltes, dass es 25 Einträge im Bundeszentral-Register zu seiner Person gibt.
Zum Vorwurf wegen der „Entziehung von Arbeits-Entgelt“, erklärte der Ehemann: „Der Vorwurf ist neu für mich. Es kann zutreffen“. Doch sagen könne er dazu nichts, da er offenbar nicht darüber informiert sei, was ihm genau vorgeworfen wird. Sein Konto sei vom Landeskriminalamt (LKA) gesperrt worden, um seine Flucht zu beenden, vermutet Hans-Jürgen Rolf F. .
Seinen Glauben an ein „soziales und demokratisches Menschenrechts- und Sozial-Paradies Deutschland“ hat der Mann schon vor vielen Jahren verloren.
Seine Kindheit war alles andere als einfach, erinnert sich Hans-Jürgen Rolf F., der vier weitere Geschwister hat. Mit 16 Jahren sei er das erste Mal „kriminell“ geworden, wuchs in einer Familie mit fünf Kindern auf. Seine Mutter habe einen Mann aus den Vereinigten Staaten von Amerika geheiratet.
Im Jahr 1999 trifft den ehemals allein erziehenden Vater von drei Kindern ein harter Schicksals-Schlag. Am 13. Mai 1999 ist seine erste Ehefrau Patrizia gestorben. Die Gerichtsmediziner in der Pathologie in München hätten damals die Todesursache nicht herausfinden können. Seine Ehefrau hinterließ drei Kinder: Torsten, Daniel und Tatjana. Damals habe eine Auseinandersetzung um das Sorgerecht hauptsächlich um die Tochter Tatjana begonnen, erinnert sich Hans-Jürgen Rolf F..
Natalie F. ist die zweite Ehefrau des Ehemannes, der sich zur Zeit auf der Flucht nicht vor seiner Ehefrau, sondern auf der Flucht vor der deutschen Polizei befindet.
Die schwangere Mutter Natalie F. (24) und ihre 3jährige Tochter hatten bis kurz vor dem Rückflug nach Berlin (über London, mit Britisch Airways) am Dienstag, 13. Oktober 2009, die Hoffnung, dass der Ehemann doch wieder nach Nassau in Bahamas zurück kehren würde.
Baby geboren: Natalie ist möglicherweise jetzt 2fache Mutter
Vor einigen Tagen erreichte die John Baptist Mission of Togo die Nachricht, dass Natalie F. möglicherweise ihr Baby etwas früher als rechnerisch erwartet geboren haben soll und sich zur Zeit vermutlich in einem Krankenhaus in Berlin befindet. Schon die frühere Geburt des Kindes in der 37. bis 38. Schwangerschafts-Woche kann ein deutlicher Beweis dafür sein, wie dringlich die Notlage der Mutter war. Die John Baptist Mission hatte sich auf den Ernstfall einer zu erwartenden Frühgeburt oder weiterer Komplikationen vorbereitet, für die Situation, dass eine Rückreise nicht mehr nach Deutschland möglich sein könnte und daher auch eine Anfrage bei der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF) in Stuttgart für den medizinischen Rückhol-Dienst für die schwangere Mutter gestellt. Ein Mitarbeiter der Deutschen Rettungsflug-Wacht (DRF) kalkulierte die geschätzten Kosten: 83.500 Euro hätte ein medizinischer Rücktransport mit dem Lear-Jet von Nassau in Bahamas nach Berlin in Deutschland gekostet.
Demgegenüber standen die Kosten von rund 1.500 Euro für den Flug mit British Airways am Dienstag 13. Oktober 2009, die durch Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes gespart werden sollten.
Frage: Ihre Ehefrau hat jetzt vermutlich Ihre Tochter geboren. Was empfinden Sie jetzt?
Hans-Jürgen Rolf F.: „ Es ist für mich jeden Tag aufs Neue eine Qual. Ich liebe meine Tochter über alles und sie fehlt mir. Jeden Tag sehe ich auf die Bilder von Natalie und meiner Tochter JJ. Ich hasse den deutschen Staat, dass ich nicht bei der Geburt meiner Tochter dabei sein durfte. Nun habe ich fünf Kinder. Bei der Geburt von vier Kindern war ich direkt dabei und hatte die Baby´s als Erster in den Arm genommen. Bei meiner jüngsten Tochter konnte ich nicht dabei sein und meiner Ehefrau zur Seite stehen.“
Danksagung an RTL Fernsehen und alle weiteren Helfer
Ein Sprecher der Mission erklärte: „Wir danken ausdrücklich dem RTL Fernseh-Team aus New York City für die Hilfeleistung. Rein rechtlich betrachtet war das Team natürlich auch nach dem Paragraphen § 323 c (Strafgesetzbuch) zur Hilfeleistung verpflichtet. Doch es ist schon als ein kleines Wunder zu bezeichnen, wenn ein großer Fernseh-Sender, wie RTL die Arzt-Kosten für die schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter in Nassau in Bahamas und die Kosten für ein Hotel in Nassau Bahamas für einige Tage bezahlt, damit die Mutter und Kind in einer unverschuldeten Notlage wieder Hilfe und geordnete Verhältnisse erleben können. Zudem danken wir allen weiteren Helfern und Unterstützern. Dazu zählen auch die Brüder und Schwestern des katholischen Wohlfahrt-Werkes Caritas, die Salvation Army in Nassau in Bahamas, St. Matthew´s Church, die armen Fischer in den Docks von Nassau in Bahamas, der Fischer Peter Lange mit seinem Boot, die Familie Goldberg aus Israel und viele weitere einzelne Menschen und Organisationen aus den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland, Bahamas und Israel, die sich dem Hilferuf der Mutter nicht abweisend entgegen gestellt haben, sondern schnelle, unbürokratische und gute Hilfe für eine schwangere Mutter und Kind in Not geleistet haben. Wir hoffen bald zu erfahren, dass es der Mutter und ihren zwei Kindern gut geht und wieder Verbindung mit Natalie zu haben.“
Berlin: Wohnung für Mutter mit zwei Klein-Kindern gesucht
Sobald die junge Mutter und ihre Kinder die ersten Tage in Berlin gut zur Ruhe kommen konnten und gesund sind, gilt es jetzt auch eine gute und geeignete Wohnung für die junge zweifache Mutter mit ihrem Klein-Kind und Baby zu finden. Vermieter, die eine geeignete und gute Wohnung für eine junge Mutter und ihre Kinder bieten können, werden gebeten Hinweise an die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien zu schicken: email: aktuelles@radiotvinfo.org
Weitere Berichte und Informationen folgen.
(* ...) Die richtigen Daten und Informationen sind den internationalen Redaktionen, der internationalen John Baptist Mission of Togo und der Polizei bekannt, wurden jedoch aus Sicherheits-Gründen geändert.
Foto-Nachweis: Foto von RTL Television New York City, U.S.A. - Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von RTL Fernsehen, New York, U.S.A.
Journalistische Grund-Prinzipien – Presse-Kodex für Journalisten:
“Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Offentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.”
Presse- und Medien-Anfragen:
John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Vertretung für Groß Britannien
International Social And Medical Outreach Team (ISMOT)
Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters
international media project for Human Rights
internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte
MJB Mission News, ISSN 1999-8414,
internationales Nachrichten- und Mission-Magazin
Tel. 0 62 36 416 802
FAX 001 503 212 6883
email: kontakt@radiotvinfo.org
email: andreasklamm@hotmail.com
www.johnbaptistmission.org
http://our.homewithgod.com/johnbaptistmission
www.radiotvinfo.org
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
Auszüge aus den Gesetzen:
§ 323c, Strafgesetz-Buch
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Auszug aus dem Strafgesetz-Buch
Artikel 25, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen (UN, United Nations, www.un.org)
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Notlage wurde am 1. Oktober 2009 von der Deutschen Botschaft bestätigt:
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